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Steuerberater für die Gastronomie

Die Gastronomie gehört für das Finanzamt zu den Gewerben,die besonders gerne geprüft werden. Dies liegt vor allem daran, dass in Gastronomiebetrieben eine Vielzahl an Transaktionen anfallen, wovon viele mit Bargeld bezahlt werden. Dies gepaart mit zahlreichen steuerlichen Eigenheiten führt dazu, dass schnell Fehler gemacht werden können - das weiß auch das Finanzamt. Wie Sie diese Fehler mit einer Steuerberatung vermeiden und fortlaufend Ärger mit dem Finanzamt vermeiden, lesen sie hier!

Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer wahren Genuss-Nation entwickelt. Während in den 50er und 60er Jahren noch gegessen wurde, was zuhause auf den Tisch kam - und zwar ganz nach dem Motto "Nur was der Bauer kennt, isst er auch" - hat sich einiges geändert. Die Bundesbürger lieben es, auszugehen und sich auf eine lukullische Reise rund um die Welt zu begeben. Thailändische und Als Gastronom durchstarten will geplant sein | Foto:(c) Rido/fotolia.comvietnamesische Gerichte sowie spanische Tapas gehören schon längst auf den Speiseplan. Aber auch ausgefallenere Landesküchen wie nepalesisch, iranisch oder indonesisch erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Und nach einem ausgiebigen Mahl wird auch gerne mal ein Abstecher in eine Bar auf einen köstlichen Cocktail unternommen.

Dass die Deutschen gerne ausgehen, zeigt sich auch in der Gastronomiebranche: Nicht nur in den Großstädten wagen sich immer mehr Menschen mit kreativen und innovativen Konzepten an den Start und bitten ihre Gäste zu Tisch. Doch die große Konkurrenz sorgt auch dafür, dass die Besucher immer anspruchsvoller werden. Schlechtes Essen oder ein Service, der sich nicht optimal um die Gäste kümmert, kann ebenso für ein leeres Reservierungsbuch sorgen wie eine unangenehme Atmosphäre.

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Zu den Gastronomiebetrieben zählen:

  • Restaurants 
  • Bars 
  • Hotel 
  • Pensionen

Es gibt also viel, um das man sich als Besitzer einer Gastronomie kümmern muss. Daneben fallen natürlich auch noch weitere Aufgaben an, wie beispielsweise die Finanzen. Die meisten Restaurant- oder Barbesitzer sind in diesem Feld allerdings Laien und kennen sich mit dem komplexen deutschen Steuerrecht wenig aus. Deshalb ist es auch für sie ratsam, sich einen versierten Steuerberater zur Seite zu nehmen, der sich auf die Gastronomiebranche spezialisiert hat.

Ein Steuerberater für die Gastronomie hilft in allen finanziellen Belangen

Als Gastronom sollte man sich voll und ganz um das Wohl seiner Gäste kümmern. Um die Finanzen sorgt sich der Steuerberater.

  • Er entlastet, wenn es zum Beispiel um Betriebsprüfungen geht.
  • Darüber hinaus zählt die Kassenbuchführung zu seinen Aufgaben.
  • Beschäftigt man neben sich auch noch weiteres Personal, so sorgt der Steuerberater überdies dafür, dass das Gehalt der Angestellten pünktlich auf deren Konten landet
  • Grundsätzlich ist der Dienstleister immer darum bemüht, dafür zu sorgen, dass der Betrieb steuerlich optimal gestaltet ist, was mit hohen Einsparungen einhergeht.

Doch nicht nur bestehende Betriebe unterstützt ein spezialisierter Experte. Gerade wenn es zum Beispiel darum geht, ein neues Restaurant zu eröffnen, steht er mit Rat und Tat bei der Erstellung des Businessplans zur Seite und kann behilflich sein, entsprechende Fördermittel zu bekommen. Gerade in der Gründungsphase ist dies überaus wichtig, um das Startkapital aufzustocken und den eigenen Geldbeutel nicht zu sehr zu belasten.

Prüfung von Kassensystemen und -büchern durch den Steuerberater

Vor allem Unternehmen, die überwiegend mit Bargeldgeschäften zu tun haben, stehen im Fokus der Finanzbehörden, was sich ab dem nächsten Jahr verstärken wird. Noch mehr wird der Fiskus Prüfungen der Kassensysteme und -bücher durchführen. Wer hier nicht den Überblick bewahrt, läuft Gefahr, abgestraft zu werden. Ein Steuerberater analysiert aus diesem Grund gerne die Organisation und die Aufzeichnung der Bargeschäfte und sorgt so dafür, dass man bei einer eventuellen Prüfung auf der sicheren Seite ist.

Wissenswertes zu Steuern für Gastronomen

Damit Sie für den Start in die Selbstständigkeit in der Gastronomie oder als Unternehmer in etwa wissen, was Sie steuerlich erwartet, fassen wir für Sie zusammen, was Sie zum Thema Steuern für Gastronomen wissen sollten. Sie werden schnell sehen, warum sich besonders im Gastronomie-Gewerbe der Einsatz einer Steuerberatung schnell lohnt.

Welche Steuern hat ein Gastronomiebetrieb in Deutschland zu zahlen?

Gastronomiebetriebe nehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen eine besondere Stellung unter den Mandanten einer Steuerberatung ein. Deshalb werden in der Gastronomie andere Steuern fällig als in anderen Betrieben.Grundsätzlich ist einbGastronomiebetriebe in Unternehmen im steuerlichen Sinne, wie jedes andere auch. Dadurch werden bestimmte Steuern fällig, die nicht auf die Gastronomiespezifisch anfallen, sondern generell Unternehmen belasten.

Diese sind:

  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Lohnsteuer

  • Mit der Körperschaftsteuer sind lediglich Kapitalgesellschaften belastet. Die Steuer fällt auf GewinnederGesellschaft an und beträgt im Jahr 2017 15 Prozent. Für den Unternehmer, der sich die Gewinne seiner Kapitalgesellschaft auszahlen möchte fällt anschließend allerdings noch die Einkommensteuer an. Somit entsteht eine Doppelbelastung.

    Die Lohnsteuer muss der Unternehmer für die Mitarbeiter abführen, die er beschäftigt. Dies ist ein sehr kompliziertes Unterfangen und erfordert eine Menge Kompetenz und Wissen, denn das Verbuchen von Lohnsteuer und der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge ist sehr kompliziert. Hier empfiehlt sich ein Steuerberater in der Gastronomie, der sich gut auskennt und die Abwicklung übernehmen kann.


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    Die Gewerbesteuer ist für Gastronomen ebenfalls relevant und wird auf Erträge aus dem Gewerbebetrieb erhoben. Dabei hängt die Steuer vom Ertrag und der Region ab, in der sich der Betrieb befindet. Großstädte wie Berlin oder Köln erheben generell eine höhere Gewerbesteuer, während Betriebe auf dem Land weniger stark belastet sind. In diesen Fragen lohnt sich allen voran ein lokaler Steuerberater, der sich in der jeweiligen Umgebung auskennt.

    Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer in der Gastronomie?

    Um einiges komplizierter ist die Umsatzsteuer in der Gastronomie und der Hotellerie. Grundsätzlich wird auf alle Umsätze, die der Betrieb tätigt Umsatzsteuer fällig, sofern diese eine jährliche Grenze von 17.500 Euro (2017) übersteigen. Ist dies nicht der Fall, gilt man als Kleinunternehmer und ist nichtumsatzsteuerpflichtig. Dabei wird der Unternehmer allerdings nicht direkt mit der Umsatzsteuer belastet, sondern der Verbraucher. Auf den gezahlten Netto-Preis wird die Umsatzsteuer erhoben und vom Unternehmer über den Steuerberater an das Finanzamt weitergeleitet. Gleichzeitig kann der Unternehmer auf die von ihm für den Betrieb gekauften Waren und Dienstleistungen einen Vorsteuerabzug unternehmen.

    Das bedeutet, dass die auf gekaufte Waren und Dienstleistungen bezahlte Umsatzsteuer von der erhaltenen Umsatzsteuer abgezogen wird und nur die Differenz über den Steuerberater an das Finanzamtweitergeleitetwird. Besonders kompliziert ist die Umsatzsteuer in der Gastronomie aufgrund von zwei Aspekten. Zuallererst werden in der Gastronomie sehr viele Transaktionen vollzogen und oftmals auch kleine Beträge bezahlt. Dies erhöht den Verwaltungsaufwand und somit auch die Komplexität derUmsatzsteuerabwicklung. Auch deshalb ist eine gute Finanzbuchhaltung, etwaim Rahmen einer Steuerberatung essenziell.

    Umsatzsteuer Gastronomie | Tim Reckmann / pixelio.de

    Weiterhin kommt die Umsatzsteuer in zwei unterschiedlichen Sätzen daher. Neben dem Grundsatz von 19 Prozent, der auf zahlreiche Waren und Dienstleistungen anfällt, gibt es auch noch einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Dieser fällt unter anderem auf Lebensmittel und Hotelübernachtungen an. Dies führt natürlich zu erneut höherem Buchhaltungsaufwand. Allerdings ist das nicht alles, denn der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel hat genau eine Ausnahme: Die Gastronomie. Hier erfolgt die Besteuerung nämlich noch einmal anders, denn für Lebensmittel, die in einem Restaurant verzehrt werden, gilt auch im Jahr 2017 der normale Steuersatz von 19 Prozent. Für Lebensmittel, die außerhalb der Gastronomie verzehrt werden (etwa bei einem Lieferservice), gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Wie immer in Steuerfragen muss hier auf absolute Korrektheit geachtet werden, ansonsten drohen Strafzahlungen. Damit Sie sich als Eigentümer nicht mit Schwierigkeiten dieser Art herumschlagen müssen und vor allem die rechtliche Haftung abgeben, lohnt sich dieBeratungdurch einen Steuerberater für Gastronomen. Die Umsatzsteuervoranmeldung gehört nämlich zum Service und den Leistungen einer guten Steuerberatung, die dies komplett im Namen ihrer Mandanten erledigt.

    Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Steuern, zu denen Sie nur in der Gastronomie beraten werden müssen. Dies sind Steuern, die auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen anfallen, die es ausschließlich in der Gastronomie gibt. Dies sind zum Beispiel die folgenden

  • Schaumweinsteuer 
  • Biersteuer 
  • Branntweinsteuer 
  • Tabaksteuer
  • Da diese generell auch den Verbraucher belasten und nicht den Unternehmer, kommt dasselbe Problem zu tragen, wie bei der Umsatzsteuer. Der buchhalterische Aufwand steigt an, denn die Steuer muss vom Unternehmer an das Finanzamt weitergeleitet werden. Auch hier hilft ein Steuerberater mit seiner Beratung und erledigt die steuerliche Abwicklung für Sie.

    Welche steuerlichen Fehler machen Gastronomen häufig?

    In der Gastronomie sind vielerlei Dinge wichtig, um ein erfolgreiches Geschäft zu führen. Steuerliche Kompetenz zählt nicht unbedingt dazu, weshalb Gastronomen oftmals Fehler bei der steuerlichen Behandlung des eigenen Betriebes oder in den eigenen Steuererklärungen machen. DabeigeltenGastronomie und Hotellerie generell als sehr sehr fehleranfällig, was natürlich auch das Finanzamt weiß und deshalb besonders gerne zu Betriebsprüfungenvorbei kommt.

    1. Falscher Umsatzsteuersatz

    Der erste äußerst häufige Fehler betrifft die zuvor erläuterte Komplexität der Umsatzsteuer. Hier werden vor allemvon Gastronomen mit wenig steuerlicher Erfahrung gerne die Steuersätze durcheinander gebracht und somit entweder zu viel oder zu wenig Umsatzsteuer an das Finanzamt weitergeleitet. Vor allem letzteres istkeinKavaliersdelikt, denn dieser Umstand gilt als Steuerhinterziehung - egal ob der Fehler gewollt passiert oder nicht. Erneut ist eine kompetente Beratung und guter Service essenziell.

    2. sofortige Anmeldung von Mitarbeitern

    Der zweite sehr beliebte Fehler in der Gastronomie betrifft das Thema Mitarbeiter. DasGastronomiegeschäftist oftmals sehr saisonal, sodass in bestimmten Zeiten kurzfristig und schnell Mitarbeiter benötigt werden. Hierbei darf allerdings ein häufiger steuerlicher Fehler in der Gastronomie nicht begangen werden. Mitarbeiter, die eingestellt werden, müssen sofort angemeldet werden. Passiert dies nicht vor der Tätigkeit oder mit Beginn der Tätigkeit, gilt die Beschäftigung als Schwarzarbeit. Wird ein Mitarbeiter angetroffen, der nicht angemeldet ist, drohen hohe Strafen von bis zu 25.000 Euro.

    3.Sachentnahmen

    Eine mehr als gängige Praxis in der Gastronomie ist derEigenverzehrvon Speisen und Getränken durch den Eigentümer des Betriebes, das weiß auch das Finanzamt. Wird dies nicht korrekt angegeben, kann es bei einer Prüfung des Betriebes auffallen und wird bestraft. Dazu kann per Pauschalbetrag einePrivatentnahmegebucht werden, die den  Eigenverzehr des Eigentümers abdeckt. Wer meint, dieser recht hohe Pauschalbetrag von mehr als 3.000 sei viel zu hoch, muss über seinen Verzehr Buch führen.

    Wie schafftein Steuerberaterin der Gastronomie Ordnung und Transparenz? Welche Hilfsmittel werden benötigt?

    Wie Sie sehen sind Steuern in der Gastronomie und Hotellerie ein undurchsichtiges Thema. Komplexe Regelungen und eine Vielzahl an Ausnahmen machen die steuerliche Handhabung von Gastronomiebetrieben schwieriger als bei anderen Unternehmen. Dazu kommt die höhere Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung. Deshalb kommen Gastronomen nicht um einen Steuerberater herum, der Ordnung in das Chaos der Steuererklärungen bringt. Dazu sollten die Leistungen des Steuerberaters in der Gastronomie einige Dinge umfassen, damit alles seine Ordnung hat.

    Buchhaltung Gastronomie | Foto: (c) Rainersturm / pixelio.de


    1.Korrekte Finanzbuchhaltung

    Vor allem wenn der Gastronom die Buchhaltung in seinem Betrieb selbst übernehmen möchte, wird diese schnell zum Chaos undzum wenigsten angenehmen Teil der täglichen Arbeit. Denn durch de Vielzahl an Transaktionen und Umsätzen, die einGastronomiebetriebdurchführt, muss die Buchhaltung in regelmäßigen Abständen ordnungsgemäß geführtwerden. Hier bedient sich der Steuerberater seinem betriebswirtschaftlichen Wissen und modernen IT-Systemen. Diese ermöglichen es, die Buchhaltung ohne größere zeitliche Verluste zu erledigen und dabei auf eine fehlerfreie Ordnung zu achten. So überlassen Sie diese Arbeit komplett dem Steuerberater.

    2. Betriebswirtschaftliche Analyse und Verringerungder Steuerlast

    Ein wichtiges Ziel der Steuerberatung für Gastronomen ist neben dem Erzeugen von Ordnungdie Senkungder effektiven Steuerlast des Unternehmens. Durch eine betriebswirtschaftliche Analyse des Betriebes und Kenntnisdes deutschen Steuersystems können neue Möglichkeiten ausgemacht werden, Steuern zu sparen. Hierbei lohnt es sich besonders, die gesamte Finanzplanung und Buchhaltung an eineSteuerberatungskanzleiauszulagern, die sich im Bereich Gastronomie auskennt. So hat der Steuerberaterdurch seinen dauerhaften Kontakt zum Betrieb bereitsalle nötigen Informationen und kann Siekompetent darüber beraten, wo noch Steuern gespartwerden können.

    3. Korrekte Umsatz- undLohnsteuerbuchhaltung

    Neben der Umsatzsteuer muss ein Gastronom auch Lohnsteuer für seine Mitarbeiter abführen. Damit dies fehlerfrei abläuft, kann die gesamte Lohnbuchhaltung an den Steuerberater abgegeben werden. Dies ist aufgrund der Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber abführen muss, eine hochkomplexe Angelegenheit. Durch die vollständige Auslagerung der Lohn- undUmsatzsteuerbuchhaltungspart sich der Gastronom einen Haufen Arbeit und Stress und kann sich voll auf seine Gäste konzentrieren.

    Wo kannein Steuerberater in der Gastronomie am ehesten Steuern einsparen?

    Wie bei allen Selbstständigen und Unternehmern gilt auch bei Gastronomen: Steuern werden abhängig vom Gewinn bezahlt. Also egal ob Sie Körperschaftsteuer bezahlen (Kapitalgesellschaft) oder Einkommensteuer (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), Sie sollten so viele Ausgaben wie möglichin Ihrer Steuererklärunggeltend machen. Also sämtliche Kosten, die direkt dem Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, sollten im Rahmen der Erfolgsrechnung berücksichtigt werden undgewinnminderndwirken. So senken Sie den Gesamtgewinn Ihres Unternehmens im Steuerjahr und somit Ihre effektive Steuerlast. Dabeiist in der Gastronomievielfach nicht bekannt, welche Ausgaben in der Steuererklärung absetzbar sind. Messebesuche oder Abschreibungen für Vermögensgegenstände sind allesamt absetzbare Betriebsausgaben.Für diesen Umstandsollten Sie am besten Kontaktzu einem Steuerberater für Gastronomen aufnehmen, der genau weiß, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind und welche nicht.

    Gleiches gilt auch für die Umsatzsteuer, bei der Sie durch einen nicht getätigten Vorsteuerabzug bares Geld verlieren. Nutzen Sie also bei allen getätigtenGeschäftsausgabenden Vorsteuerabzug und senken Sie somit IhreUmsatzsteuerlast. Sowohl bei der Umsatz- als auch bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer ist eines besonders wichtig: Die Belege. Haben Sie für eine Betriebsausgabe keinen Beleg, kann diese auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Auch hierbeantwortetIhr Steuerberater alle aufkommenden Fragen oder erledigt die Ablage der Belege.

    Hinweis: Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht.

    Foto:(c)

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