Betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen
29.08.2016Dass die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zahlreiche Vorteile bietet, ist hinlänglich bekannt. Hohe Rentabilität durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis sowie mögliche Arbeitgeberbeiträge machen die bAV für Arbeitnehmer attraktiv. Arbeitgeber indes beweisen mit der bAV soziale Verantwortung und investieren in die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter. Unser Gastautor Stefan Kemmler, Geschäftsführer bei Rheinplan, erklärt einige Punkte zur bAV speziell aus Arbeitgebersicht.
Sowohl Arbeitgeber als auch Vermittler erwecken oftmals den Eindruck, als wäre dieses Thema in erster Linie eines des Arbeitnehmers. Sie begründen ihr dahingehend defensives Auftreten gern damit, dass sie ihren Angestellten keine Vorschriften machen möchten. Diese sollten flexibel in Ihren Entscheidungen bleiben. Dabei ist die bAV defacto keine (Direkt-)Versicherung, sondern vielmehr eine Tangente des Arbeitsrechts.
Die folgenden Punkte machen deutlich, dass generell hoher Aufklärungsbedarf besteht- und dass das Thema bAV insbesondere aus Arbeitgebersicht genauso professionell gehandhabt werden sollte, wie das eigene Gewerk.
Grundstzlich existieren zwei Zusagearten: Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML). Wo liegen die jeweiligen Vorteile? Was geschieht bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers? Wann kann man als Arbeitgeber in eine Nachschusspflicht geraten?
2. Fürsorgepflicht
Fakt ist: Der Arbeitgeber haftet fr die Wahl des Anbieters, dessen Leistungsstrke, das Produkt und dessen Kostenstruktur. Sollte der Arbeitnehmer also allein entscheiden, wo er die bAV zeichnet? Kann er die Qualitt des Produktes oder die Finanzstrke des Anbieters wirklich beurteilen? Und ist es wirklich arbeitnehmerfreundlich, ihn mit dieser Entscheidung allein zu lassen?
3. Biometrischen Risiken
Hier stellen sich 3 wesentlich Fragen:
Werden Berufsunfhigkeitsrenten in der bAV im Unternehmen zugelassen? Fr integrierte Berufsunfhigkeitsrenten, die im Leistungsfall vom Versicherer nicht erbracht werden, kann der Arbeitgeber nmlich einstandspflichtig sein.
Sind die Vereinbarungen fr die Hinterbliebenenversorgung konform mit der aktuellen Rechtsprechung? Und werden nderungen des Bezugsrechts (durch Wiederheirat oder Wechsel des Lebensgefhrten) dokumentiert?
Aus welchem Wert wird die Hinterbliebenenversorgung gebildet: aus den Summen der noch ausstehenden garantierten Renten oder aus der Summe der Renten inkl. Gewinne?
4. Arbeitgeberbeiträge
Werden Arbeitgeberbeitrge gezahlt? Und wie lassen sich mgliche Unterschiede bei den jeweiligen Arbeitnehmern sachlich argumentieren bzw. abgrenzen?
5. Info- und Dokumentationspflichten
Wie kommt der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nach? Wird die bAV jeweils ber die unterschiedlichen Formulare der Versicherer oder ber einheitliche arbeitsrechtliche Dokumente dokumentiert?
6. Kollektivvertrag
Ein Kollektivvertrag mit dem Versicherer bietet gegenber Einzelvertrgen u.a. den Vorteil, dass er eine angemessene Rabattierung der Vertrge gewhrleistet, somit die Leistungen fr den Arbeitnehmer erhht - und die bAV nicht zu einer Provisionsmaschinerie fr den Vermittler wird.Auch hlt dieser den Verwaltungsaufwand gering, sofern man sich auf nur einen, maximal zwei bAV-Anbieter beschrnkt -Haftungsminimierung des Arbeitgebers inklusive.
7. Versorgungsordnung
Das Risiko möglicher Schadensersatzansprüche kann seitens des Arbeitgebers durch die Implementierung einer sogenannten Versorgungsordnung reduziert werden. Deren Einrichtung ist ausschließlich den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
Fazit: Falls nach diesem Auszug der erste Eindruck entstanden ist, die bAV wre ein kompliziertes Instrument der Altersvorsorge, so lsst sich ganz klar sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Wenn von Beginn an die o.g. Punkte beachtet werden, ist alles Weitere quasi ein Selbstlufer.
Mit professioneller Beratung wird auch in Ihrem Unternehmen aus der Black Box "Betriebliche Altersvorsorge" schnell eine Schatzkiste.
Informationen zum Autor:
Stefan Kemmler
Geschäftsführer, Finanzplaner, Köln
www.rheinplan.finance