Neues Steuergesetz zum automatischen Informationsaustausch
11.01.2015Grenzüberschreitender Steuerbetrug ist nach wie vor ein Problem für den Fiskus. Jahr für Jahr müssen die Steuerbehörden Einnahmen in Höhe von mehreren Milliarden abschreiben. Der Kauf der ersten Steuer-CD, auf welcher die Daten von Steuersündern hinterlegt waren, die ihr Geld in Steueroasen anlegten, ließ einige Steuerhinterzieher aufschrecken.
Doch die Ermittlungen auf Basis der CD waren umstritten, da die Daten zumeist gestohlen waren. Nun sollen neue Gesetze die Ermittlungen des Fiskus legalisieren.
Grenzüberschreitender Steuerbetrug bleibt eine Herausforderung
Die Herausforderung für die Steuerbehörden hinsichtlich grenzüberschreitenden Steuerbetrugs ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Möglichkeiten, sein Vermögen international zu investieren, sind in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden. Was für Wirtschaft und Unternehmen erfreulich ist, stellt die Steuerbehörden in zahlreichen Staaten vor erhebliche Schwierigkeiten. Der Grund ist, dass sich die international getätigten Investitionen aufgrund fehlender Transparenz beim Steuerrecht einer Besteuerung entziehen können. Die Lösung dieses Problems könnte in einer engeren Zusammenarbeit der einzelnen Finanzverwaltungen zu finden sein sowie in einem möglichst zeitnahen Austausch von Informationen, die das Steuerrecht betreffen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn als Grundlage klare Verfahren geschaffen werden, nach denen die Daten zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Zudem müssen die Daten den Steuerpflichtigen in den jeweiligen Staaten selbstverständlich genau zugeordnet werden können.
Grundlage bereits 1988 geschaffen
Grundlage dieses internationalen Austausches bildet ein Übereinkommen, das die BRD bereits Anfang 1988 unterzeichnet hatte. Dieses Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ist derzeit in der Fassung des Protokolls vom Mai 2010 gültig. Der Artikel 6 dieses Protokolls sieht vor, dass zwei oder mehr Parteien steuerliche Informationen austauschen können. Dafür müssen einige Fallkategorien eingehalten werden, die einvernehmlich festgelegt wurden. Auf Bitten der G20 und vor dem Hintergrund des mit den USA geschlossenen Abkommens ?FATCA? hat die OECD einen globalen Standard für den Austausch von steuerlichen Informationen entwickelt. Dieser Standard zum automatischen Austausch steuerrechtlicher Daten und Informationen von Finanzkonten wurde bereits im Oktober von der BRD und weiteren 50 Staaten unterzeichnet.
Amtshilferichtlinie der EU
Im Dezember 2014 wurde diese Regelung auch in die Amtshilferichtlinie der EU übernommen. Damit verpflichten sich die EU-Länder, ab dem 30. September 2017 erstmals Daten über Besteuerungszeiträume ab 2016 auszutauschen. Diese Regelungen wurden nun mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von steuerrechtlichen Informationen und Finanzkonten erweitert. Hinzu kommt die Änderung weiterer bereits bestehender Gesetze am 21. Dezember vergangenen Jahres (BGBI. I S. 2531). Damit werden gemeinsame Meldestandards geregelt, die beim Austausch von Informationen über Finanzkonten gelten. Dies betrifft sowohl Mitgliedsstaaten der EU als auch Drittstaaten, welche das Abkommen vom 29. Oktober2014 ebenfalls unterzeichnet haben.
Erbitterter Kampf gegen Steuersünder
Der Kampf gegen Steuersünder wird in der BRD weiterhin erbittert geführt. Erste Erfolge brachten Käufe von CDs, die Daten von Steuerhinterziehern enthielten. Damit wurde eine Welle von Selbstanzeigen losgetreten, die 2014 ihren vorläufigen Höhepunkt fand. Nun planen die Finanzbehörden die Ermittlungen von Privatpersonen und Einzelfällen auszuweiten. Die Behörden nehmen nun auch Banken ins Visier, die spezielle Geschäftsmodelle entwickelt haben, mit welchen die Unternehmen helfen, Steuern zu hinterziehen. Auch hierfür sollen zunächst gekaufte Datenträger herangezogen werden, um erste Anhaltspunkte zu finden. Allerdings ist das Verfahren umstritten, da es sich bei den gespeicherten Daten zumeist um gestohlene Informationen handelt.
Achtung: Der Artikel stellt keine steuerlich Beratung dar und ersetzt diese auch nicht.