Steuern sparen durch das Ehegatten-Splitting
21.03.2016"Just Married!" Kaum schießen die ersten Krokusse aus der Erde, da erwachen auch bei uns die Frühlingsgefühle und es wird allerorts geheiratet. Dass durch diesen wichtigsten Tag im Leben auch kräftig bei den Steuern gespart werden kann, ist den meisten Paaren durchaus bewusst - ein Schelm, der Böses dabei denkt. Durch das Ehegatten-Splitting kommen nicht nur verheiratete Paare ganz auf ihre Kosten, sondern auch alle Eingetragenen einer Lebenspartnerschaft.
Steuervorteil Heirat
Circa 380.000 Paare geben sich jedes Jahr das Versprechen ihres Lebens und schließen den Bund der Ehe. Obwohl eine Heirat heute nicht mehr einen ganz so hohen Stellenwert hat, wie vergleichsweise vor 100 Jahren und diese Entscheidung inzwischen immer öfter aus romantischen als aus wirtschaftlichen Gründen getroffen wird, gibt es sie dennoch nach wie vor - die steuerlichen Vorteile durch Eheschließung.
Das Ehegatten-Splitting
Um Steuerabgaben kommt niemand herum, so viel steht fest. Allerdings macht es einen Unterschied, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Ohne Trauschein wird bei jedem Partner das Einkommen einzeln versteuert. Daraus ergibt sich ein individueller und zumeist höherer Steuersatz. Bei einem verheiratetem Paar werden die Einkommen beider zusammengerechnet und ein gemeinsamer Steuersatz ermittelt. Dieser Vorgang wird Ehegatten-Splitting genannt und hat bei den meisten zur Folge, dass sie gemeinsam weniger Steuern zahlen müssen als bei den Einzelsteuern. Besonders deutlich zeigt sich dies, wenn das Einkommen der Partner sehr unterschiedlich ausfällt.Es gilt: Ehepartner werden nach der Hochzeit automatisch zusammen veranlagt. Sie reichen nun nur noch eine gemeinsame Steuererklärung ein und werden steuerlich wie eine Person behandelt.
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Das Ehegatten-Splitting kann nicht nur von Verheirateten genutzt werden. Seit 2013 profitieren auch alle Paare einer eingetragenen Lebenspartnerschaft davon. Der besondere Vorteil dabei: Diese Neuregelung kann sogar rückwirkend bis ins Jahr 2001 geltend gemacht werden.
Eine Frage der Steuerklasse
Auch die Steuerklasse hat Einfluss darauf, wie hoch die jährliche Einkommenssteuer ausfällt. Die Festlegung der Steuerklasse richtet sich stets nach dem aktuellen Familienstand. Alleinstehende und unverheiratete Paare sind automatisch der Steuerklasse I zuzuordnen, Alleinerziehende Steuerklasse II und Verwitwete der Steuerklasse III. Für Ehepaare, die ungefähr das gleiche Einkommen haben, bietet sich die Steuerklasse IV an. Damit lassen sich Steuernachzahlung weitestgehend vermeiden.Ausnahme: Sobald ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere bzw. einer der Partner gar nichts verdient, ist es ratsam, die Steuerklassen III und V miteinander zu kombinieren.
Wie können Verheiratete außerdem sparen?
Nicht nur die Einkommenssteuer bietet für heiratswillige Paare spürbare Vorteile. Auch in anderen Bereichen kann deutlich gespart werden. So sollten Paare nach der Hochzeit unbedingt ihre Versicherungen genauer unter die Lupe nehmen. Die meisten Versicherungen, darunter die Autoversicherung, Hausrats- oder Haftpflichtversicherungen, können nach der Heirat zusammengelegt oder nach speziellen Sondertarifen neu berechnet werden. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall. Das gleiche gilt für die gesetzliche Krankenversicherung. Nach der Hochzeit sollten Paare prüfen, ob für sie eine geeignete Familienversicherung infrage kommt. In diesem Fall muss nur ein Ehepartner die Versicherung zahlen. Der zweite wird kostenlos mitversichert.
Für private Krankenversicherungen gilt dieses Privileg jedoch nicht. Hier muss sich jedes Familienmitglied einzeln versichern lassen.
Achtung. Der Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt diese auch nicht.
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