Vererben oder Schenken: Was ist zu tun im Todesfall?
14.12.2015Nicht erst in den letzten Jahren konnte festgestellt werden, dass das

Warum ein Testament immer sinnvoll ist
In der Praxis zeigt sich, dass viele Leute dazu neigen, ihr Testament zu Lebzeiten zu verstecken. Ein Grund dafür könnte sein, dass somit Streitigkeiten vermieden werden sollen. Besser ist es, sein Testament an einem Ort zu verwahren, der den Verbliebenen logisch erscheint und leicht zugänglich ist. Alternativ kann das Testament auch bei einem Nachlassgericht hinterlegt werden.
Wann greift die Erbschaftssteuer?
Die Frage, wieviel von dem Erbe überhaupt bei den Verbliebenen ankommt, beschäftigt seit langem die Gemüter - die Erbschaftssteuer löst immer wieder nachhaltige Debatten aus. Allerdings ist in den meisten Fällen die Sorge gänzlich unbegründet, da die Erbschaftssteuer erst bei sehr hohen Summen zum Tragen kommt. So liegt der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro. Alle Erbbeträge in diesem Rahmen sind steuerfrei. Bei Ehepartnern fällt diese Summe mit 500.000 Euro sogar noch etwas üppiger aus. Erst bei noch größeren Beträgen oder wenn Personen außerhalb des näheren Verwandtenkreises als Erben eingesetzt werden sollen, lohnt es sich, über eine Schenkung nachzudenken.
Wann lohnt sich die Schenkung?
Viele Vermögende möchten nicht erst auf den eigenen Tod warten, um ihr Geld an die Familie weiterzugeben. In manchen Fällen ist es sogar ratsam, schon frühzeitig über Schenkungen nachzudenken, um finanzielle Unterstützung leisten zu können. Allerdings ist dabei zu beachten, dass auch Schenkungen ab einer bestimmten Summe steuerpflichtig sind. Die sogenannte Schenkungssteuer gilt ab einem Schenkungsbetrag von 400.000 Euro, darunterliegende Beträge sind steuerfrei. Der Unterschied zum Erbe liegt jedoch darin, dass Schenkungen mehrmals vorgenommen werden können, das Erbe jedoch gibt es nur einmal.
Erklären wir dies an einem Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein Vermögen von einer Million Euro. Dieses Geld würde im Todesfall an die Tochter vererbt werden. Bei dieser Summe wäre jedoch eine beträchtliche Erbschaftssteuer fällig. Nun verhält es sich so, dass die Tochter gerade ein Haus baut. Die Eltern möchten sie finanziell unterstützen und nehmen eine Schenkung von 400.000 Euro vor. Nach zehn Jahren wiederholen sie dies und schenken ihrer Tochter erneut 400.000 Euro - wieder steuerfrei. Die nun verbleibenden 200.000 Euro, die im Todesfall vererbt werden, müssen abermals nicht extra versteuert werden.
Hinweis. Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt diese auch nicht.
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