Was sind außergewöhnliche Belastungen?
13.05.2019Bestimmte Situationen im Leben bedeuten einen starken Einschnitt und stellen eine deutliche Belastung dar, sowohl für die Lebensqualität als auch im finanziellen Bereich. In diesem Fall greift der Fiskus, der private Ausgaben sonst nicht steuerlich anerkennt, den Betroffenen unter die Arme und akzeptiert die ungewöhnlich hohen Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung.
Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben
Es gibt viele Lebenssituationen, die in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, wie etwa eine schwere Erkrankung oder die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen. Diese sind den meisten Steuerpflichtigen ebenso bekannt wie die Tatsache, dass der Fiskus die finanziellen Ausgaben, die mit diesen Situationen zusammenhängen, als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkennt, wenn sie in der jährlichen Erklärung angegeben werden. Doch das Thema ist weitaus komplexer, als vielen Steuerpflichtigen bewusst ist.
Zumutbare Belastungen
Was als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird und was nicht, hängt nicht zuletzt von der Höhe der gesamten Einkünfte, der Anzahl der Kinder im Haushalt und des Familienstandes ab. Die Grenze der zumutbaren Belastung beträgt maximal sieben Prozent des gesamten Einkommens, die prozentuale Grenze sinkt mit dem Einkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt. Dennoch sollten alle Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung vermerkt werden, da derzeit vom Bundesverfassungsgericht darüber entschieden wird, ob Ausgaben für Krankheit oder Pflege überhaupt von Fiskus um eine zumutbare Belastung reduziert werden können.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
Bei der Einordnung der außergewöhnlichen Belastungen unterscheidet der Fiskus in zwei verschiedene Arten. Bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen sind die Lebenssituationen, die nicht berücksichtigt werden, nicht genau bezeichnet. Vorgegeben ist lediglich, dass die Situationen außergewöhnlich und die damit verbundenen Ausgaben notwendig, angemessen und vor allem zwangsläufig sein müssen. Beispiele hierfür wären etwa Ausgaben für die Behandlung von Erkrankungen, die Pflege oder für Kuren, die selbst getragen werden. Bei diesen Kosten muss ein Eigenanteil selbst übernommen werden, alle Ausgaben darüber hinaus erkennt der Fiskus als abzugsfähig an.
Besondere außergewöhnliche Belastungen
Für die Anerkennung als besondere außergewöhnliche Belastungen ist die jeweilige Situation im Leben hingegen genau definiert. Für Ausgaben, die mit diesen Situationen zusammenhängen, greift ein Pauschbetrag, die Ausgaben in diesen Fällen sind ab dem ersten Euro abzugsfähig. Beispiele sind hier die Pauschbeträge für die Ausbildung, die Pflege oder die Behindertenpauschbeträge. Auch Ausgaben für den Unterhalt, der an bedürftige Personen gezahlt wird, fallen unter die besonderen außergewöhnlichen Belastungen.
Kosten für Naturkatastrophen
Doch es gibt auch Situationen im Leben, die mit Ausgaben verbunden sind, die vom Fiskus akzeptiert werden, doch nicht im Bewusstsein der meisten Menschen sind, da sie nur in seltenen Fällen zustoßen. Wie etwa Ausgaben für die Reparatur von Schäden, die durch eine Naturkatastrophe oder auch einen Brand entstanden sind. In diesen Fällen werden die Kosten für die Instandsetzung sowie die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung ebenfalls steuerlich anerkannt.
Weitere außergewöhnliche Belastungen
Als weitere außergewöhnliche Belastungen zählen die Ausgaben für die Beerdigung von Angehörigen, wenn die Kosten dafür höher sind als der Nachlass des Verstorbenen. Auch weitere Kosten für beeinträchtigte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent gehören zu den weiteren außergewöhnlichen Belastungen, wie etwa der Umbau der Wohnung in ein behindertengerechtes Umfeld oder Privatfahrten bis zu 3.000 Kilometer im Jahr.
>>Der Artikel ersetzt keine Steuerberatung.<<
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