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Abgabefrist für die Steuererklärung: Was müssen Steuerzahler wissen?

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Steuererklärung Frist
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Der 31. Juli ist in greifbarer Nähe – und damit auch die Abgabefrist für die Steuererklärung. Alljährlich fragen sich Tausende an Steuerzahlern, ob sie dieser lästigen Pflicht nicht entrinnen oder wenigstens mehr Zeit gewinnen können. Für wen gilt die Ende-Juli-Frist eigentlich? Dieser Zeitraum gilt nicht pauschal für alle Betroffenen. Dennoch müssen all die Personen hierzulande die Frist einhalten, die die Pflicht haben, eine Steuererklärung abzugeben.

Steuererklärung Frist
Wann muss die Steuererklärung abgeben?| Foto:(c)viarami/pixabay.com

Diese Personengruppe sind zur Abgabe der Steuererklärung bis Ende Juli verpflichtet

Eine Verpflichtung besteht für Deutsche, die bei mehreren Arbeitgebern tätig gewesen sind, Verlustvorträge aus den Vorjahren aufweisen oder mehr als 410 Euro an steuerpflichtigen Nebeneinkünften bzw. Arbeitslosengeld, Elterngeld etc. eingenommen haben. Zudem sind all die eingetragenen Lebenspartner oder Ehepartner zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, welche in den Steuerklassen IV/IV bzw. III/V eingetragen sind. Außerdem müssen sich alle Steuerzahler an die Pflicht halten, die als Einzelperson bei Einkünften mindestens 11.000 Euro bzw. 20.900 Euro als Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten angegeben haben. Die gleichen Regelungen gelten für all die Personen, die zwar abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge eingenommen haben, auf diese Beträge jedoch noch keine Abgeltungssteuer berechnet wurde.

Was geschieht bei einer Fristversäumnis?

Ein verspäteter Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt kann Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Liegen Forderungen nach einem Versäumniszuschlag bei leichten Verspätungen noch im Ermessensspielraum der Finanzbeamten, fällt dieser Zuschlag bei einer Fristüberschreitung nach Ende Februar des übernächsten Jahres zwingend an. Das würde für die Steuererklärung für das Jahr 2019 bedeuten, dass der Zuschlag spätestens bei fehlender Abgabe nach Ende Februar 2021 berechnet wird. Legt das Finanzamt diesen Zuschlag fest, fällt der Betrag für alle begonnenen Monate seit Ende Juli an. Für diesen Zeitraum ist pro Monat ein Minimum von 25 Euro fällig. Im Gegenzug ist das Finanzamt aber nicht berechtigt, mehr als zehn Prozent der festgesetzten Steuer zu kassieren. Das Maximum ist auf 25.000 Euro festgelegt. Bereits bei einer Abgabe Ende Februar fällt unter Umständen kein Versäumniszuschlag an. Dieser Fall liegt unter anderem vor, falls das Finanzamt eine Fristverlängerung eingeräumt hat. Erhält das Finanzamt keine Steuererklärung, darf es die steuerliche Last abschätzen.

Wie gewinnen Steuerzahler mehr Zeit?

Eine Fristverlängerung erhalten automatisch all die Personen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Wer sich bei der Erstellung der Steuererklärung jedoch von einem Steuerberater vertreten oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Für den Abgabezeitpunkt wird nicht der Poststempel, sondern die Abgabe beim Finanzamt festgelegt. Bei einer drohenden Verspätung ist es beispielsweise möglich, die Dokumente direkt vor Fristablauf abzugeben oder eine Steuererklärung elektronisch samt digitaler Unterschrift einzureichen. Dazugehörige Belege dürfen Steuerzahler ebenfalls nach dem Fristablauf einreichen.

Rechte und Maßgaben für Angehörige der Steuerklasse I

Nicht für die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtete Personen wie Alleinstehende der Steuerklasse I dürfen die Erklärung freiwillig abgeben. Dafür wird Betroffenen eine Frist von bis zu vier Jahren gesetzt. Das würde bedeuten, dass die Frist einer Steuererklärung für das Jahr 2019 erst zum Jahresende 2023 ausläuft.

>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<
Foto:(c)viarami/pixabay.com

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