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Auf der Suche nach dem richtigen Steuerberater: Tipps und Tricks

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Häufig gleicht die Frage nach dem richtigen Steuerberater der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Das Problem beginnt bereits beim Steuergesetz, das auch von Juristen nur schwer durchschaut werden kann. Umso schwieriger ist es für Laien, steuerlichen Verpflichtungen fachgerecht nachzukommen und diese gesetzeskonform zu erfüllen. An dieser Stelle setzen Steuerberater an.

Steuerberater nutzen
Steuerberater Auswahl | Foto:(c) whitesession/pixabay.com

Erfahrungsberichte anderer

Eine erste Anlaufstelle sind ganz gewiss Freunde oder Bekannte. Können nahestehende Personen einen Steuerberater empfehlen, sollten diese Dienstleister getrost in die engere Auswahl kommen. Alternativ ist es ebenfalls problemlos möglich, entsprechende Kontaktdaten über das Internet oder ein Branchenbuch zu finden. Wer einen Ansprechpartner gefunden hat, sollte sich ein genaues Bild von den Beratern machen. Eine wichtige Rolle spielt beispielsweise die Frage, inwiefern das Erscheinungsbild der Kanzlei individuellen Vorstellungen entspricht. Zudem spielen Bedürfnisse der Klientel eine ausschlaggebende Rolle. Je tiefgreifender der Informationsaustausch ist, desto zielsicherer ist die Beratung. Steuerspezialisten unterliegen einer Verschwiegenheitserklärung. Deshalb müssen sich Mandaten nicht davor scheuen, dass persönliche Verhältnisse offengelegt werden.

Kompetenzcheck

Genauso ausschlaggebend ist die Expertise der Steuerberater. Einerseits ist langjährige Berufserfahrung ein Argument, das für die Dienstleister spricht. Zugleich zeugen zusätzliche Weiterbildungen von der Kompetenz der Rechtsberater. Bereits im ersten Beratungsgespräch sollten Kunden darauf achten, wie die Steuerexperten gegenüber ihrer Klientel auftreten. Erfahrungsgemäß überzeugt ein guter Steuerberater damit, sich umfassend über seine Mandanten zu informieren und deshalb ausführliche Besprechungen durchzuführen.

Sich Zeit nehmen: Eine wichtige Grundlage

Letztendlich sollten Mandanten in spe ebenfalls ihrem Bauchgefühl vertrauen. Ist der Steuerberater sympathisch und nimmt sich der Experte genügend Zeit für alle Fragen? Es spricht nichts dagegen, die Steuerberater auf Herz und Nieren zu testen und Fragen rund um das Steuerrecht zu stellen. Gute Steuerberater sind kompetent genug, um all diese Fragen gut und verständlich zu beantworten. Geraten die Ansprechpartner in dem Gespräch ins Stocken, sollten Sie sich für einen anderen Dienstleister entscheiden. Immerhin sollten die Experten steuerrechtliche Fragen kompetent beantworten können.

Hohes Honorar für eine ordentliche Leistung

Selbstverständlich dürfen die Juristen für ihren Service ein ordentliches Honorar in Rechnung stellen. Die Beraterkosten orientieren sich am Umfang sowie der Schwierigkeit des Auftrags. Einerseits orientiert sich die Berechnung an den Vermögensverhältnissen ihrer Kunden. Andererseits richtet sich die Vergütungshöhe an der Vergütungsordnung für Steuerberater. Alternativ zum individuellen Honorar besteht die Option einer Pauschalvergütung.

Wie funktioniert ein Steuerberaterwechsel?

Wer mit seinem Steuerberater unzufrieden ist oder aus einem anderen Grund den Juristen wechseln möchte, kann den Ansprechpartner durchaus wechseln. Die Kündigung ist jederzeit fristlos möglich. Doch im Gegenzug ist es wichtig, im Zuge des Wechsels keine Frist zu versäumen. Auf der anderen Seite sind Steuerberater ebenfalls zur Kündigung berechtigt. Allerdings müssen die Dienstleister ihrer Mandantschaft genügend Zeit für die Suche nach einem Ersatz geben. Fristverletzungen dürfen nicht entstehen. Erleidet der Mandant infolge der Kündigung durch Nichtbeachtung der Kündigungsfrist einen Schaden, wäre der Steuerberater zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Andernfalls ist die Kündigung gerechtfertigt. Liegt ein Werkvertrag über vereinbarte Einzelleistungen vor, haben die Berater einen Anspruch auf das Honorar für den entsprechenden Service. Bei einem vereinbarten Werkvertrag darf der Steuerberater das Honorar für bereits getätigte Serviceleistungen und noch nicht abgeschlossene Services einfordern.

>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

Foto:(c) whitesession/pixabay.com

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