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Bundestag stellt Corona-Steuerentlastungen in Aussicht

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Vor wenigen Tagen stimmte der Bundestag in Berlin dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz zu. Dieses Gesetz zielt darauf ab, durch die Corona-Krise bewilligte steuerliche Entlastungen zu verlängern. Dem Vorschlag auf Verlängerung stimmten die SPD, Union, FDP und AfD bei. Grüne und Linke enthielten sich der Meinung. Die Opposition stufte die Pläne hingegen als unzureichend ein.

Familien mit Kindern sollen auch 2021 steuerlich entlastet werden

Dieses Gesetz sieht vor, dass Familien auch für 2021 ein einmaliger Kindergeldbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind ausgezahlt wird. Eine vergleichbare Auszahlung der Boni fand auch schon 2020 statt. Außerdem sollen alle Restaurants steuerlich entlastet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie seit Monaten geschlossen sind.

Gute Nachrichten für die Gastronomie

Für in der Gastronomie angebotene Speisen soll auch in naher Zukunft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 anstatt der üblichen 19 Prozent berechnet werden. Allerdings gilt diese Regelung natürlich erst dann, wenn gastronomische Einrichtungen wieder ihre Tore öffnen. Daraufhin soll die Steuersenkung bis zum Ende des Jahres 2022 gültig sein. Bislang war die Steuerreduzierung bis zum Sommer befristet. Für Getränke bleibt der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent allerdings auch bestehen.

Steuerliche Unterstützung für betroffene Unternehmen

Darüber hinaus sollen all die Unternehmen steuerliche Unterstützung erhalten, die während der Coronakrise deutliche Verluste erleiden mussten. Deshalb ist jetzt geplant, dass in den Jahren 2020 und 2021 registrierte Verluste steuerlich mit aus dem Vorjahr erwirtschafteten Gewinnen verrechnet werden können.

Kritische Stimmen von Politikern

Im Rahmen der abschließenden Parlamentsdebatte bezeichnete SPD-Politikerin Ingrid Arndt-Bauer die Regelung als ein “gutes Gesetz”, das schnell beschlossen worden sei. Die FDP befürwortet die Maßnahmen ebenfalls, obwohl das Gesetz nach Aussage des FDP-Abgeordneten Markus Herbrand “kein großer Wurf” ist und eher wenig überzeugt. Für die Linke genügen die Pläne ebenfalls nicht. Diesbezüglich kritisierte Spezialist Jörg Cezanne, dass die Vorschläge zwar nicht falsch seien. Allerdings seien diese in dessen Augen “zu wenig und zu ungenau”. Einen ähnlichen Standpunkt vertreten die Grünen. Politiker Stefan Schmidt gab zu verstehen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen “keine echten Hilfen” seien.

Lachnummer oder vernünftiger Kompromiss?

Albrecht Glaser von der AfD bezeichnete die Gesetzesvorschläge mit Blick auf Erleichterungen für die Unternehmen sogar als “Lachnummer”. Der AfD-Politiker forderte einen unbegrenzten Verlustrücktrag ein, der sich über mehrere Jahre erstreckt. Die Grünen und die FDP stimmten einer Ausweitung und längeren Fristsetzung der Maßnahmen ebenfalls zu. Die Linken vertreten die Ansicht, dass von den aktuellen Regelungen in erster Linie große Unternehmen profitieren. Unionsexperte Sebastian Brehm bewertete die Vorschläge hingegen als “vernünftigen Kompromiss”, der zugleich einen guten Schritt für die Wirtschaft darstelle. Außerdem hieß es zum Verlustrücktrag, dass die Union höhere Erwartungen daran gehabt hätte.

Optimismus vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga

Vorgeschlagene Regelungen für die Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuerregelung helfen vielen Betrieben dabei, sich Arbeitsplätze zu sichern und wirtschaftlich zu überleben. Insbesondere für notleidende Restaurants würden dadurch Perspektiven erschaffen werden, welche hoffnungsvoller in die Zukunft blicken lassen. Darauf verweist Guido Zöllick als Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga. Trotz mittlerweile eingegangener November- und Dezemberhilfen herrscht in der Branche aufgrund fehlender Öffnungsperspektiven noch immer Verzweiflung vor. Die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes könne hingegen Hunderttausende an Arbeitsplätzen retten.

>>Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt diese nicht<<

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