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Diese Haustierkosten sind steuerlich absetzbar

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Therapiehund Steuererklärung
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Insbesondere seit Beginn Corona-Pandemie entscheiden sich immer mehr Deutsche dafür, ihren Alltag mit einem tierischen Begleiter zu verbringen. Sie entscheiden sich für Haustiere, insbesondere Hunde stehen hoch im Kurs.

Höhere steuerliche Einnahmen durch Tierbesitzer

Allein für die ersten drei Quartale des Jahres 2020 vermeldete das Statistische Bundesamt Einnahmen von mindestens 331 Millionen Euro, die auf die Hundesteuer zurückzuführen sind. Damit hat sich der Anteil im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,5 Prozent erhöht. Ein deutliches Umsatzplus stellte ebenfalls Internethändler Zooplus fest, dessen Einnahmen für Futter sowie Tier-Ausrüstung sich ab 2020 um rund 19 Prozent erhöht haben. Die Unterhaltung und Pflege von Tieren kostet schließlich viel bares Geld. Eine Vertreterin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe betont allerdings in diesem Zusammenhang, dass Tierbesitzer ebenfalls Steuern sparen können. Hierfür ist es natürlich erforderlich, die tierischen Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung aufzuführen.

Steuervorteile bei der Tierhaftpflicht

Generell sollten potentielle Haustierbesitzer wissen, dass Kaufpreise für Haustiere nicht steuerlich abgesetzt werden können. Im Gegenzug bietet die Tierhalterhaftpflicht größeren Spielraum. Die Tierhaftpflicht ist eine private Police, welche als Sonderausgabe in der Steuererklärung aufgeführt werden kann. Von dieser Regelung profitieren Steuerzahler allerdings auch nur dann, wenn die zulässige Höchstsumme von 1.900 Euro pro Jahr noch nicht komplett ausgeschöpft ist. Bei einer Zusammenveranlagung beläuft sich die Höchstsumme auf 3.800 Euro. Policen wie eine Versicherung zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind hingegen nicht steuerlich absetzbar.

Steuerliche Vergünstigungen für den Kauf von tierischem Zubehör?

Kaufbelege für vorgefertigte Schlafplätze wie Hundekörbe oder den Erwerb von Terrarien oder Aquarien können Tierbesitzer gegenüber dem Finanzamt nicht steuerlich absetzen. Wer jedoch einen Profi mit der Errichtung von Hundehütten im Garten oder Gartenteichen zur Haltung von Fischen beauftragt, darf bis zu 20 Prozent des Arbeitslohns von maximal 6.000 Euro als Handwerkerrechnung absetzen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn Handwerker ein Aquarium anschließen oder Türklappen bzw. Kratzbäume für Katzen einrichten. Dadurch ergibt sich bestenfalls ein Steuervorteil von maximal 1.200 Euro pro Jahr. Steuerzahler dürfen in ihren Erklärungen die Kosten für Maschinenmiete und Anfahrt absetzen, allerdings nicht für verwendetes Material. Für einen steuerlichen Nachweis ist es wichtig, dass die Serviceleistungen via Überweisung und nicht in bar entrichtet werden.

Tipps im Umgang mit Tier-Wellness

Tun Tierhalter ihren tierischen Freunden bei einem Termin im Hundesalon etwas Gutes, können sie dadurch entstehende Kosten nicht von der Steuer absetzen. Kommen die professionellen Dienstleister jedoch nach Hause, übernimmt der Fiskus in Form haushaltsnaher Dienstleistungen sehr wohl einen Teil der Rechnungen. Ähnliche Regelungen gelten für Servicekräfte, die ihre Auftraggeber in den eigenen vier Wänden regelmäßig beim Füttern, Fell bürsten oder der Käfigreinigung unterstützen. In diesen Fällen sind Tierbesitzer berechtigt, bis zu 20 Prozent sämtlicher Lohn- und Anfahrtskosten abzusetzen. Das Maximum beläuft sich hierbei auf höchstens 20.000 Euro pro Jahr. Auf diese Weise reduziert sich die Steuerlast um höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Von diesem steuerlichen Vorteil profitiert jeder Haushalt maximal einmal.

Steuerliche Regelungen für Tierarztkosten

Tierarztkosten übernimmt das Finanzamt generell nicht. Zudem ist die von Kommunen erhobene Hundesteuer steuerlich nicht anerkannt. Diese private Ausgabe wird klassischen Lebenshaltungskosten zugeordnet. Ein anderer Fall liegt vor, wenn die Tierhaltung aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Ist beispielsweise ein Therapiehund erforderlich, sind alle damit verbundenen Kosten – darunter Kosten für Tierarzt, Futter, Leine, Körbchen oder Hundegeschirr – als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

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