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Einsparmöglichkeiten bei Mieten

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Bei der Miete Steuern sparen
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Der Markt der Wohnungen und Gewerbeimmobilien in der BRD verspricht derzeit hohe Gewinne. In einigen Regionen und Ballungszentren lassen sich Rekordgewinne mit Mieten verzeichnen, die Tendenz ist dabei stark steigend. Allerdings müssen Vermieter dabei mit dem Fiskus rechnen, der bei den Mieten mitverdient. Mit der richtigen Strategie können Vermieter allerdings Steuern einsparen.

Fiskus verdient mit

Die Immobilienpreise und Mieten in der BRD steigen seit einigen Jahren rasant an, selbst wer nur ein kleines Zimmer zu vermieten hat, kann sich vor allem in den Großstädten über eine nette zusätzliche Einnahme freuen. Vor allem, wer

Bei der Miete Steuern sparen
Bei der Miete Steuern sparen | Foto: (c) Skitterphoto/pixabay.com

bereits vor wenigen Jahrzehnten vorausschauend in eine Immobilie investiert hat, kann nun hohe Gewinne verzeichnen. Doch auch der Fiskus freut sich mit, denn er verdient an jedem Euro, der an Miete oder beim Handel von Immobilien erwirtschaftet wird, kräftig mit.

Vermietung als Unternehmer

Mit einem kleinen Trick können durchaus Steuern eingespart werden. Dieser Trick kommt vor allem Vermietern und Besitzern von Immobilien zugute, die Unternehmer sind. Denn sie haben die Möglichkeit, die Objekte und die Mieteinnahmen daraus steuerlich als Betriebsvermögen zu führen und sie dementsprechend auch in der Steuererklärung anzugeben. Selbst wenn es sich bei den Mieten um Einnahmen aus privaten Verträgen handelt, können Unternehmer ihre steuerliche Belastung beträchtlich senken, wenn sie diese Strategie nutzen.

GmbH gründen

Eine Voraussetzung für die Unternehmer gibt es allerdings vor allem dann, wenn mehr als ein Objekt vermietet wird. In diesem Fall muss eine GmbH geführt werden, um die Objekte als Betriebsvermögen steuerlich geltend zu machen. Dies zieht einen höheren Aufwand nach sich, wenn es sich um mehrere Objekte handelt, die vermietet werden sollen.

Lediglich 15,8 % Körperschaftssteuer

Dem gegenüber steht jedoch der hohe Anteil der eingesparten Steuern. Denn wenn die Einnahmen aus der Vermietung von Objekten in private Taschen fließen, greift der Fiskus kräftig zu. Die Erträge werden mit einer Einkommenssteuer von 47,5 % belegt, dabei ist der Solizuschlag noch nicht einberechnet. Dem gegenüber steht eine Steuer von lediglich 15,8 % auf Mieteinnahmen, wenn die Immobilien und Objekte, die vermietet werden, steuerlich als Betriebsvermögen geführt werden. Denn in diesem Fall unterliegen diese der Körperschaftssteuer.

Reinvestoren profitieren

Wer seine Einnahmen aus der Vermietung wieder in diese Objekte reinvestiert, profitiert von dieser Strategie und baut ein ansehnliches Vermögen auf. Wer die Einnahmen aus den Mietobjekten hingegen für private Zwecke nutzen will, zahlt hingegen noch einmal zusätzlich. Denn die Einnahmen müssen hierfür zunächst einmal aus dem Betriebsvermögen ausgeschüttet werden. Diese Ausschüttungen unterliegen allerdings einer Abgeltungssteuer von 26,4 % plus Solizuschlag. Wer dennoch die Gewinne aus den Mietobjekten für private Zwecke nutzen will, kann sich jedoch über die entfallende Gewerbesteuer freuen. Mit der GmbH als reine Verwalterin des Vermögens können auch auf diese Weise gute Gewinne erzielt werden.

Beteiligungsgesellschaften und Töchter

Wer diese Strategie wählt, sollte allerdings auf kurzfristige Spekulationen mit den Objekten verzichten und sich wirklich auf die reinen Einnahmen aus den Mieten konzentrieren. Denn die Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die aus dem Betriebsvermögen einer GmbH veräußert werden, unterliegen ebenfalls einer Besteuerung von 15,8 %. Mit der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft kann diese Besteuerung allerdings umgangen werden, wenn die GmbHs, welche die Immobilien verwalten, als Töchter geführt werden. Wenn statt der Immobilie die ganze Tochter-GmbH verkauft wird, sind die Gewinne aus diesem Verkauf steuerfrei.

>Der Text stellt keine beratung durch einen Steuerberater dar und ersetzt diese nicht<<

Foto: (c) Skitterphoto/pixabay.com

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