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Energetische Sanierung: Steuervorteile gelten nicht nur für Immobilien

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Heutzutage steht es außer Frage, dass Eigentümer steuerlich von energetischen Sanierungsmaßnahmen profitieren. Allerdings bringen steuerliche Vorteile auch nur dann die erhoffte finanzielle Entlastung, wenn die mit Sanierungsmaßnahmen aufgewerteten Objekte mindestens zehn Jahre alt sind. In diesem Zusammenhang betont der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, dass die Immobilien für eigene Wohnzwecke verwendet werden müssen.

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Steuern sparen energetische Sanierug | Foto:(c) yannick_Hstt/ pixabay.com

Steuervorteile sind keine klassische objektbezogene Förderung

Steuervorteile für eine energetische Sanierung sind keine rein objektbezogene Förderung. Diese Richtlinie bietet zahlreiche Vorteile. Generell beläuft sich die Steuerermäßigung auf 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Maximum von 200.000 Euro. Dieser prozentuale Anteil verteilt sich auf drei Jahre. Die ersten sieben Prozent entfallen auf das Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen. Im zweiten Jahr folgen weitere sieben sowie im dritten Jahr zusätzliche sechs Prozent. Demzufolge ist eine Steuerermäßigung von maximal 40.000 Euro möglich.

Eine steuerzahlerfreundliche Auslegung

Diese Höchstsumme legt das Bundesfinanzministerium nun steuerzahlerfreundlich aus. Deshalb ist diese Höchstsumme für jede steuerpflichtige Person und jedes begünstigte Objekt gültig. Diese Regelung gilt als besonders relevant, falls Objekte übertragen werden. Darauf verweist BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Die personenbezogene Höchstsumme stellt sicher, dass bei einer Schenkung, einer Erbschaft oder Veräußerung der Objekte erneut ein Maximalbetrag der Steuerermäßigung für 40.000 Euro gültig ist. Die Objektbezogenheit der finanziellen Zuwendungen bedeutet, dass die Höchstsumme aufgeteilt wird, falls die Immobilie zum gleichen Zeitpunkt mehreren Personen gehört. Nöll erläutert diesbezüglich, dass die Aufteilung im Verhältnis der Miteigentumsanteile vorgenommen wird.

Mehrere Sanierungsvorhaben können einbezogen werden

Es ist unerheblich, auf wie viele einzelne Sanierungsvorhaben sich die Maximalsumme von 200.000 Euro letztendlich verteilt. Allerdings müssen die Empfänger der finanziellen Unterstützung alle entsprechenden Baumaßnahmen von Fachunternehmen durchführen lassen. Zudem ist es wichtig, dass die Geldbeträge nicht bar ausgezahlt werden. Stattdessen erfolgen entsprechende Zahlungen auf ein Geldkonto. Eine Steuerermäßigung für die Durchführung energetischer Maßnahmen begünstigt Fahrtkostenpauschalen, auf Rechnungen ausgewiesene Maschinenstundensätze sowie die Arbeitsleistung. Im Gegensatz für eine Förderung von Handwerkerleistungen werden ebenfalls alle Aufwendungen steuerpflichtiger Personen begünstigt, denen Materialkosten für die Umsetzung der energetischen Maßnahmen angehören.

Die häufigsten energetischen Sanierungsmaßnahmen im Überblick

Der Bandbreite an energetischen Sanierungsmaßnahmen gehören unter anderem Erneuerungen von Fenstern, Außentüren oder der Heizungsanlage an. An Geschossdecken, Wänden oder Dachflächen durchgeführte Maßnahmen zur Wärmedämmung fallen ebenfalls in diese Kategorie. Zugleich wird ein Einbau oder eine Erneuerung von Lüftungsanlagen oder ein Einbau digitaler Systeme für die energetische Verbrauchs- und Betriebsoptimierung als energetische Sanierungsmaßnahme betrachtet. Die gleiche Regelung trifft auf eine Optimierung bereits bestehender Heizungsanlagen zu, die jedoch mindestens zwei Jahre alt sein müssen.

Bauen für die Zukunft: Vorteile energetischer Sanierungen

Fossile Brennstoffe werden im Laufe der Zeit nicht nur knapper, sondern auch teurer. An dieser Stelle setzt energetische Sanierung an. Energetische Sanierungen zielen darauf ab, den Energiebedarf eines Hauses gezielt durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren oder alternativ ineffiziente veraltete Geräte durch moderne effiziente Apparate zu ersetzen. Neben Maßnahmen für eine energetische Sanierung ist eine individuelle Energieberatung sinnvoll. Der Nutzer dieser Energieberatungen besteht darin, empfehlenswerte Maßnahmen für eine energetische Sanierung von Häusern zu planen.

Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<

Foto:(c) yannick_Hstt/ pixabay.com

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