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Finanztransaktionssteuer: Auf EU-Ebene umstritten

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Aktien sind mittlerweile der wohl beliebteste Nachfolger des Sparbuchs mitsamt Zinsen, was die Anlagen anbelangt. Mit immer mehr Anlegern weltweit und auch EU-weit, ist es nicht verwunderlich, dass über eine Steuer für Aktienkäufe gesprochen wird, mithin eine Finanztransaktionssteuer, die gerade innerhalb der EU seit Jahren Thema ist.

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Wird die Finanztransaktionssteuer | Foto: (c) geralt/pixabay.com

Steuer auf Aktienkäufe im Gespräch

Nun hat sich Finanzminister Scholz der deutschen Bundesregierung mit einem Vorschlag hervorgetan, der eine solche Finanztransaktionssteuer beinhaltet, die auf EU-Ebene eingeführt werden soll. Auch Kanzlerin Angela Merkel hat sich für eine solche Steuer ausgesprochen, ebenso die französische Regierung sowie weitere europäische Regierungen.

Allerdings hat sich auch gleich Widerstand gezeigt, der aus mehreren EU-Staaten stammt. Insbesondere darüber, wie weit genau die Steuer reichen soll und ob Ausnahmen möglich sein sollen, gibt es eine Diskrepanz zwischen den einzelnen beteiligten Staaten. So wurde insbesondere der Vorschlag des deutschen Finanzministers kritisiert.

Finanzminister mit entsprechendem Vorschlag

Ebenjener Vorschlag sieht Ausnahmen vor, die von einer Finanztransaktionssteuer nicht betroffen werden sollen. Sprich: für bestimmte Aktienkäufe würde keine Steuer anfallen, wohingegen für den Großteil der Transaktionen eine Steuer vorgesehen ist. Die Ausnahme soll für einzelne spekulative Finanzgeschäfte sowie Derivate gelten, die besonders von Großanlegern vorgenommen werden.

Dementsprechend setzte hier die Kritik des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz an, der eine Bestrafung von Kleinanlegern darin sieht, dass nur übliche Aktienkäufe von der Steuer erfasst werden sollen, wohingegen spekulative Geschäfte mit hohem Risiko gerade nicht von der Steuer tangiert würden.

Widerstand insbesondere aus Österreich

Andererseits lässt sich auch argumentieren, dass gerade risikobehaftete Geschäfte nicht noch mit einer zusätzlichen Steuer belastet werden sollen, um Anleger von diesen nicht abzuhalten. Wie man das Ganze auch dreht, es scheint sich ein Politikum darüber zu entwickeln, wie weit eine EU-weite Regelung gehen soll und wie restriktiv diese anzuwenden ist. Scholz selbst sieht als Alternative nur keine Regelung, was auch keine erwünschte Lösung sei.

Dass eine etwaige gelagerte Steuer auf Aktienkäufe aber eingeführt werden sollte, darüber scheint auch EU-weit Konsens zu herrschen. Schließlich wurde die Einführung einer solchen bis 2021 von zehn EU-Mitgliedern beschlossen, darunter neben Deutschland und Frankreich auch Österreich, Italien und Spanien.

In einzelnen Ländern, darunter auch die genannten Frankreich, Spanien und Italien, gibt es bereits nationale Lösungen, die eine Steuer bei bestimmten Aktiengeschäften vorsehen. Natürlich wäre eine EU-weite Regelung besser geeignet, um einen einheitlichen Standard zu schaffen und Schlupflöcher zu vermeiden. Wie schwierig sich das Ganze aber gestaltet, lässt sich sehr gut an den aktuellen Diskussionen um die Steuer erkennen.

EU-Regelung seit Jahren im Gespräch

Eine EU-weite Regelung über eine solche Finanztransaktionssteuer ist nicht neu, sondern mittlerweile seit fast zehn Jahren (2011) im Gespräch. Hieran zeigt sich schon, wie kompliziert eine einheitliche Regelung einer solchen Steuer ist. In der Vergangenheit hat vor allem Großbritannien gegen Vorschläge einer Finanztransaktionssteuer votiert, aber auch nach dem Brexit und ohne UK-Veto bleiben Probleme bestehen.

Problematisch ist weiterhin, dass sich innerhalb der EU keine Mehrheit für bisherige Vorschläge hat finden lassen. Dass dies in Zukunft anders aussehen wird, ist angesichts der widerstreitenden Interessen zahlreicher Länder nicht zu erwarten. Deshalb ist es denkbar, dass sich einzelne Länder untereinander auf eine Regelung verständigen, die dann zumindest im kleineren Rahmen eine Finanztransaktionssteuer bedeutet.

>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht.<<

Foto: (c) geralt/pixabay.com

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