Vorteile der Kleinunternehmerregelung - Teil II
31.03.2015- Kleinunternehmerregelung für Existenzgründer
- Für Existenzgründer ideal: freiwillig Umsatzsteuer abführen!
Existenzgründung - bin ich nun umsatzsteuerpflichtig, oder nicht? Mit dieser Frage sollte man sich schon im Gründungsprozess auseinander setzen. Welche Vorteile bietet der Status des Kleinunternehmers und ist es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll umsatzsteuerpflichtig zu sein?
Zur Beruhigung: Im Gründungsjahr kommt nur auf die 17.500-Euro-Grenze an. Doch was kalkuliert man, wenn das Unternehmen im Juli eines Jahres gegründet wurde? In solchen Fällen muss man den Umsatz ab dem Monat der Gründung auf die kompletten 12 Monate hochrechnen. Dabei gelten angefangene Monate als volle Kalendermonate.
Kleinunternehmerregelung für Existenzgründer
Wenn Sie Ihr Unternehmen neu gründen, gibt es keinen Vorjahresumsatz. Wie stellen Sie also fest, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht?
Für Existenzgründer ideal: freiwillig Umsatzsteuer abführen!
Oft stehen mit der Gründung eines Unternehmens auch höhere Investitionen an. Sämtliche Rechnungen, die Sie bezahlen müssen können die Investitionen in das Unternehmen um ein Fünftel günstiger machen, wenn sie freiwillig Umsatzsteuer abführen. Der Grund: Sie dürfen die 19 Prozent Umsatzsteuer, die im Kaufpreis enthalten ist abziehen. Das ist ein klarer Vorteil, gerade wenn Sie viel Geld investieren. Es kann sein, dass Sie mehr Vorsteuer an das Finanzamt zahlen, als Sie Umsatzsteuer von Ihren Kunden einnehmen. In diesem Falle erstattet Ihnen das Finanzamt teilweise die gezahlte Vorsteuer.
Der Vorteil ist, klar ausgedrückt, dass Sie aus sämtliche Betriebsausgaben die Vorsteuer von 19 Prozent herausrechnen können.
Wie optiere ich vom Kleinunternehmer zum Umsatzsteuerpflichtigen?
Geben Sie eine so genannte Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt ab
Von der gezahlten Vorsteuer ziehen Sie die eingenommene Umsatzsteuer ab und überweisen den möglichen Überschuss an das Finanzamt. Entsteht hieraus kein Überschuss ist eine Rückerstattung durch das Finanzamt zu erfolgen.
Tipp: Eine erste Beratung bei einem Steuerberater ist meist kostenneutral. Sie sollten von Beginn an diesen Kontakt aktiv angehen, auch um eine nachhaltige Planung vornehmen zu können. Auch macht es Sinn sich mit dem Finanzamt direkt und persönlich in Verbindung zu setzen. Dort arbeiten Menschen, die gerne helfen, wenn man sie einfach und freundlich darum bittet. Und ein guter Kontakt zum Sachbearbeiter in der Veranlagungsstelle des örtlichen Finanzamtes ist Gold wert.
In Teil I - Vorteile der Kleinunternehmerregelung erfahren Sie mehr über die Grundlagen der Umsatzsteuerbetrachtung.
Hinweis: Der Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen.