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Kryptowährungen versteuern: Diese Steuern fallen an

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Kryptowährung versteuern
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Man spricht zwar von der Kryptowährung, doch im Endeffekt sind Bitcoin und Co. – zumindest aus steuerrechtlicher Betrachtung – keine richtige Währung. Das bedeutet, dass es keine Abgeltungssteuer zu bezahlen gibt. Aber auch wenn diese Steuer nun keine Rolle spielt, so heißt das nicht automatisch, dass das Finanzamt kein Interesse am erzielten Gewinn hat.

Wer sein Geld in den Kryptomarkt pumpt, der sollte natürlich eine Ahnung davon haben, wie etwaige Gewinne versteuert werden müssen. Unterstützung kann man von einem Steuerberater bekommen, wobei hier jedoch im Vorfeld nachzufragen ist, ob sich dieser auch im Bereich der Kryptowährungen auskennt. Denn aufgrund des Umstands, dass es sich hier um eine noch recht junge Materie handelt, darf man nicht automatisch davon ausgehen, dass hier alle fest im Sattel sitzen. Um also keine „falsche“ Auskunft zu bekommen, die letztlich Geld kostet, ist es ratsam, im Vorfeld in Erfahrung zu bringen, ob es sich hier auch um einen sogenannten Krypto-Profi handelt.

Aus Sicht des Gesetzgebers

Digitale Währungen sind laut dem deutschen Gesetzgeber kein offizielles Zahlungsmittel, das akzeptiert werden muss. Das bedeutet, dass man die Gewinne, die mit Bitcoin und Co. erzielt werden, keinesfalls mit Erträgen vergleichen kann, die man aus Aktien, Geldanlagen oder diversen anderen Finanzgeschäften erzielt hat.

Wenn man also IOTA kaufen will, weil man der Meinung ist, der Preis steigt, so kann dieser Gewinn, der dadurch entsteht, mit jenem Ertrag verglichen werden, den man etwa aus dem Verkauf eines Wertgegenstandes erzielt hat. Das ist vor allem aus steuerrechtlicher Sicht ein Vorteil. Denn wer hier die einjährige Spekulationsfrist abwartet, muss sich gar keine Gedanken mehr über eine etwaige Versteuerung seines Gewinns machen.

Worauf ist zu achten?

Wer mit Kryptowährungen einen Gewinn verbucht, der muss sich mit zwei Werten auseinandersetzen: So mit dem Gewinn, der durch den Verkauf der Coins erzielt wurde und die Frage, wie viel Zeit zwischen dem Kauf wie Verkauf vergangen ist. Denn waren die digitalen Coins mehr als ein Jahr im privaten Besitz, so muss der sogenannte Veräußerungsgewinn nicht versteuert werden.

Eine Verlängerung der Haltedauerfrist ist möglich, wenn mit der Kryptowährung Zinsen erzielt wurden. In diesem Fall liegt die Spekulationsfrist dann bei zehn Jahren. Die Zinserträge sind zudem zu versteuern (Abgeltungssteuer).

Kommt es zum Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist, so bleibt ein Veräußerungsgewinn bis 600 Euro/Jahr steuerfrei. Jedoch gilt das für alle im Jahr durchgeführten Veräußerungsgewinne – also nicht nur für Kryptowährungen. Zu beachten ist, dass die Freigrenze nicht mit dem Freibetrag gleichzusetzen ist. Denn während bei dem Freibetrag nur jener Betrag steuerpflichtig wird, der über die Freibetragsgrenze ragt, so ist bei Überspringen der Freigrenze die gesamte Summe zu versteuern.

Steuern bei Kryptowährungen

Prognosen sind vielversprechend

Lohnt sich aber überhaupt noch eine Investition in Kryptowährungen? Wer sich die Kurshistorie so manch digitaler Währung angesehen hat, wird wissen, dass es immer wieder nach oben wie nach unten gehen kann. Man braucht also starke Nerven – und frei verfügbares Kapital. Denn es kann immer wieder zu Verlusten kommen. Das heißt, man sollte keinesfalls Geld investieren, das für die nächste Mietvorschreibung, Leasing- oder Kreditrate benötigt wird.

Folgt man der einen oder anderen Prognose, so mag es durchaus verlockend sein. Denn den Kryptowährungen wird eine rosige Zukunft vorhersagt. Wer sich also selbst als risikoaffin bezeichnet, sollte durchaus einen Blick auf den Kryptomarkt werfen.

Die FiFo-Methode

Wer immer wieder Coins kauft wie verkauft, der kann mit der Zeit den Überblick verlieren. Und das ist bezüglich der Fristen und der daraus resultierenden Steuerpflicht problematisch. Daher mag es ratsam sein, die Transaktionen zu dokumentieren. Nur so kann dann am Ende problemlos nachgewiesen werden, wann zu welchem Zeitpunkt in Kryptowährungen investiert wurde.

Das heißt, wer Coins einer bestimmten Kryptowährung kauft, sollte sich das Kaufdatum, den Kaufpreis sowie den jeweiligen Kurs und die sodann erworbene Anzahl Coins notieren. So auch, wenn es um den Verkauf geht.

Denn im Zuge der Steuererklärung kann so die „First in, first out“-Methode (kurz: FiFo) zur Anwendung gelangen. Das heißt, die ersten Coins, die gekaut wurden, werden auch zuerst verkauft.

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