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Nebenverdienst bei Rente: Worauf achten

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In Rente gehen und dennoch weiter Geld verdienen. Dieses Szenario ist heute alles andere als selten. Was vor wenigen Jahren eher die Ausnahme war, tritt heute immer häufiger ein. Viele Rentner gehen einem Nebenjob nach, weil sie zu geringe Bezüge erhalten und eigene Finanzen aufstocken möchten. Andere Rentner suchen durch diese Tätigkeiten einen Lebenssinn. Sie möchten das Gefühl erleben, noch immer gebraucht zu werden. Andere Senioren haben wiederum einfach viel Spaß an ihrer Arbeit.

Mögliche Grenzen für den Nebenverdienst

Generell kann jeder Rentenbezieher für sich selbst entscheiden, ob dieser einem Nebenjob nachgeht oder nicht. Finanziell ist diese Entscheidung nicht immer lohnenswert. So sind beispielsweise spezielle Regeln gültig, falls Senioren die Altersrente bereits vor Erreichen der regulären Altersgrenze beziehen. Diese Regeln treffen unter anderem auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Behinderung oder wegen Altersteilzeit zu. Vorgaben über Grenzen beim Nebenverdienst treffen ebenfalls für langjährige Versicherte zu. Gut zu wissen: Für bestimmte Rentenarten sind eng gefasste Grenzen gültig, die als wichtige Orientierung dafür dienen, wie viel Geld Rentner hinzuverdienen dürfen. Davon sind beispielsweise Renten betroffen, die ihre Empfänger durch einen frühzeitigen Renteneintritt oder einer Erwerbsminderung beziehen.

Vorteile für Senioren nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Unkomplizierter ist die Situation für alle Rentner, die schon ihre Regelaltersgrenze erzielt haben und offiziell als Rentner eingestuft werden. In diesem Fall entfallen Grenzen, die auf einer Kombination aus Grenze sowie Nebenverdienst basieren. Dann spielt die Höhe des Nebenverdienstes keine Rolle mehr, da Renten in jedem Fall voll ausgezahlt werden.

Details zum Nebenverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben die Personen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr komplett oder partiell beruflich einsatzfähig sind. Bei voller Erwerbsminderungsrente belaufen sich die Grenzen für einen Hinzuverdienst auf monatlich 450 Euro. Diese Summe dürfen Betroffene nur zweimal pro Jahr überschreiten. Wird die Zuverdienst-Grenze zur Altersrente jedoch verletzt, reduziert die Rentenversicherung die Rentenhöhe. Erhalten Betroffene die Rentenzahlungen aufgrund partieller Erwerbsminderung, können Rentenempfänger auch mehr Geld verdienen. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze individuell.

Hinzuverdienst unter Regelaltersgrenze

Erhalten Senioren ihre Altersrente bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze, führt der Nebenverdienst schlimmstenfalls zu einer Kürzung des Rentenbetrags. Problematisch ist bei diesem Modell, dass Betroffene ihre Rente in unterschiedlichen Formen beziehen können – entweder als Teil- oder Vollrente. In diese Rechnung fließen Faktoren wie der Wohnort, die gewählte Teilrente sowie rentenrechtliche Zeitintervalle der vergangenen drei Kalenderjahre ein.

Unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen in alten und neuen Bundesländern

Bei einem Rentenbezug in neuen Bundesländern ist die Grenze für einen Hinzuverdienst wesentlich geringer als bei einer ähnlichen Teilrentenstufe in Deutschlands alten Bundesländern. Das durchschnittliche Entgelt von Senioren beläuft sich in den alten Bundesländern auf eine Hinzuverdienstgrenze von knapp 1.080 Euro sowie in den neuen Bundesländern auf nur knapp 990 Euro.

Hilfreiche Tipps für Rentner

Für einen Hinzuverdienst zur Rente sind nicht nur pauschale bzw. individuelle Grenzbeträge ausschlaggebend. Rentenbezieher sollten sich in diesem Zusammenhang ebenfalls steuerliche Auswirkungen vor Augen führen. Überschreiten die Renten sowie der Nebenverdienst aktuell gültige Grundfreibeträge, wird automatisch Einkommenssteuer berechnet

>> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

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