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Sparerpauschbetrag nutzen: So funktioniert’s!

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Sparerfreibetrag
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Das Einkommen wird mit Lohnsteuer verrechnet. Beim Einkauf fällt Mehrwertsteuer an. In eine Geldanlage müssen Privatpersonen ebenfalls Steuern investieren. Dennoch gibt es Wege und Mittel, um Geld zu sparen.

Geld sparen mit dem Sparerpauschbetrag

Ob Sparbuch, Sparplan oder Aktienhandel – auf Kapitaleinkünfte müssen Steuern gezahlt werden. Die Rede ist von der sogenannten Abgeltungssteuer, die Depotanbieter oder die Bank einziehen und unmittelbar ans Finanzamt weiterleiten. Doch Steuerzahler haben Anspruch auf einen steuerlichen Freibetrag. Schließlich fällt die Abgeltungssteuer ausschließlich auf die Gewinne an, die den sogenannten Sparerpauschbetrag übersteigen. Damit Banken diesen Betrag jedoch einbeziehen, ist eine Einrichtung des sogenannten Freistellungsauftrags erforderlich.

Besonderheiten des Sparerpauschbetrags

Als Sparerpauschbetrag wird der Freibetrag bei der Abgeltungssteuer bezeichnet. Die Einführung dieses Betrags erfolgte 2009. Die Abgeltungssteuer wird für Kapitalerträge fällig. Klassische Arten von Kapitalerträgen sind Dividenden, Verkäufe von Aktien oder aus Zinsen gewonnene Einnahmen. Sämtliche Gewinne bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags sind nicht steuerpflichtig – demzufolge fällt die Abgeltungssteuer nur für die Beträge an, die den Sparerpauschbetrag übersteigen. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beläuft sich auf 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Im Jahr 2020 beträgt der Betrag 801 Euro für Singles sowie 1.602 Euro für Ehepaare. Alle bis zu dieser Höhe erzielte Gewinne sind steuerfrei. Es ist ein Freistellungsauftrag erforderlich, damit Finanzinstitute die Beträge auch mit einkalkulieren.

Vorteile des Freistellungsauftrags

Liegt ein Freistellungsauftrag vor, berücksichtigen die entsprechenden Finanzinstitute bei der Steuerabführung den Sparerpauschbetrag. Dadurch minimiert sich das Risiko, einen zu hohen Steueranteil zu bezahlen. Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags bedarf keines größeren Aufwands. Zumeist weisen Mitarbeiter der Bank oder Depotanbieter schon bei der Eröffnung eines Depots auf diese Option hin. Dabei ist es nicht erforderlich, je Depot einen einen Freistellungsauftrag zu stellen. Stattdessen genügt es, diesen Auftrag pro Bank zu beantragen. Die Erteilung des Freistellungsauftrags erfolgt entweder schriftlich oder unmittelbar online. Hierfür ist die Vorlage der Steuer-ID erforderlich. Ergänzend ist es sogar möglich, Freistellungsaufträge für Kinder einzurichten. Diese Vorgehensweise ist von Vorteil, falls Eltern beispielsweise Beträge auf Sparpläne für Kinder einzahlen.

Können Freistellungsaufträge bei mehreren Banken gestellt werden?

Wer über mehrere Depots oder Festgeldkonten verfügt, kann die Aufträge auch bei mehreren Finanzinstituten stellen. Allerdings sollten Kunden in diesem Fall genau abwägen, in welcher Höhe der Freistellungsauftrag jeweils eingerichtet werden soll. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld abzuschätzen, wie hoch durch Aktienverkäufe erzielte Gewinne oder Zinseinkünfte ungefähr sein sollten. Wurden die Freistellungsaufträge ungünstig beantragt, kann überflüssige Abgeltungssteuer durch die Einkommenssteuererklärung wieder zurückgeholt werden.

Dürfen die Freistellungsaufträge auch nachträglich gestellt werden?

Eine nachträgliche Beantragung des Freistellungsauftrags ist nicht möglich. Die Aufträge gelten im Gegenzug erst, falls diese beantragt wurden. Allerdings besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuerbeträge über die Einkommenssteuer wieder zurückzuholen. Hierfür sollten Steuerzahler das Formular “Einkünfte aus Kapitalvermögen” ausfüllen und einreichen. Wer sich wundert, wie teuer die Freistellungsaufträge ausfallen: Es kostet kein Geld, einen Freistellungsauftrag einzurichten. Zugleich ist es kostenfrei, den Freistellungsauftrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuändern.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?

Der Freistellungsauftrag ist für das gesamte Kalenderjahr und demzufolge bis zum 31. Dezember gültig. Alternativ besteht die Option, einen unbefristeten Freistellungsauftrag einzurichten. Diese Option ist insbesondere für ein längeres Investment empfehlenswert. Allerdings gelten unbefristete Freistellungsaufträge nur auf Widerruf. Dementsprechend müssen die Aufträge extra gekündigt werden.

Foto:(c) andibreit/pixabay.com

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