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Steuererklärung: Worauf müssen Erben achten?

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Steuern bei Erbe
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Ist ein nahestehendes Familienmitglied verstorben, ist der Kontakt zum Finanzamt unerlässlich. Möglicherweise ist sogar eine Einkommenssteuererklärung notwendig. Je nach Einzelfall kann der Steuerbescheid Erben Geld kosten oder ein zusätzliches Vermögen einbringen.

Steuern bei Erbe
Erbschaften Steuern | Foto:(c) geralt/pixabax.com

Pflichten der Hinterbliebenen

Bis über den Tod hinaus sind Deutsche zur Steuerzahlung verpflichtet. Allerdings ist die Erbschaftssteuer nur eine Seite der Medaille. Die Einkommenssteuer spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Deshalb sind Erben verpflichtet, die Einkommenssteuererklärung für das Todesjahr beim Finanzamt vorzulegen. Wie eine Vertreterin der Lohnsteuerhilfe Bayern betont, müssen Erben alle Rechte und Pflichten der Erblasser übernehmen. Ein wichtiger Teil ist die Abgabe der Steuererklärung, falls die verstorbene Person dazu verpflichtet gewesen ist. Musste die verstorbene Person dieser Pflicht hingegen nicht nachkommen, können sich Angehörige für eine freiwillige Abgabe entscheiden. Dieser Schritt zahlt sich aus, falls die Steuererklärung zu einer Rückzahlung führt. Die Gutschrift sowie etwaige Steuerschulden gehören zum Nachlass und beeinflussen deshalb die Höhe der Erbschaftssteuer.

Alle wichtigen Unterlagen aufheben

Aus praktischer Sicht sollten Hinterbliebene deshalb darauf achten, keine wichtigen Dokumente zu beseitigen. Damit keine Belege verloren gehen, ist es wichtig, dass alle Unterlagen und Ordner einzeln geordnet werden. Für überlebende Ehegatten ist das Konzept des sogenannten Witwensplittings gewiss interessant. Dieses Konzept sieht eine eheähnliche gemeinsame Veranlagung vor, ohne dass die eigentliche Ehegemeinschaft besteht. Der vergünstigte Splittingtarif ist für das Todesjahr sowie das daraufhin folgende Kalenderjahr gültig. Es lohnt sich, in diesem Zeitraum alle Belege aufzuheben.

Hatte der Verstorbene einen Steuerberater?

Falls der Verstorbene einen Steuerberater beauftragt hatte, ist dieser Dienstleister vermutlich gut über vergangene abgegebene Steuererklärungen informiert. Im Notfall gibt das Finanzamt ebenfalls entsprechende Auskünfte. Allerdings setzen die Behörden sowie Steuerberater im Regelfall die Vorlage eines Testaments oder Erbscheins voraus, bevor sie entsprechende Informationen weiterleiten. Hinterbliebene sind gut beraten, die Steuererklärung für das Todesjahr so schnell wie möglich einzureichen. Dennoch sollte die Erbfolge im Vorfeld via Erbschein bzw. Testament geklärt sein, bevor Angehörige zur Behörde Kontakt aufnehmen.

Fristen zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung

Für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung gelten unterschiedliche Fristen. Liegt eine Pflichtveranlagung für die Abgabe der Steuererklärung vor, verstreicht die Frist bei Todesfällen im August des nächsten Jahres. Haben Hinterbliebene die Erstellung der Einkommenssteuer über Lohnsteuerhilfevereine oder einen Steuerberater beantragt, verstreicht die Frist erst im Februar des übernächsten Jahres nach dem Todesjahr. Für eine freiwillige Erklärung ist die allgemeine Festsetzungsfrist gültig. Bei einer verspäteten Abgabe hat das zuständige Finanzamt das Recht, einen Zuschlag von mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Verspätungsmonat zu erheben. Bei einer Erbengemeinschaft ist es ausreichend, falls ein Familienmitglied vor dem Finanzamt handlungsfähig ist.

Freibeträge auf die Erbschaftssteuer

Die letzte Einkommenssteuer sowie der Lohnsteuerjahresausgleich wirken sich auf die Erbschaftssteuer aus. Diese Regelungen gilt für Gutschriften, Nachzahlungen oder Beratungskosten. Wird eine Einkommenssteuernachzahlung aus dem Erbe gezahlt, reduziert sich die Erbschaftssteuer. Aus einem Lohnsteuerjahresausgleich ausgezahlte Beträge fließen wiederum in den gesamten Nachlass ein. Somit wäre eine höhere Erbschaftssteuer die Folge. Im Gegenzug steht ein Freibetrag von 10.300 Euro für Entrümpelungen, Beerdigungen oder ähnliches zur Verfügung.

Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<

Foto:(c) geralt/pixabax.com

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