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Steuergerechtigkeit: Konzerne und der Fiskus

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Steuern bei Konzernen
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Die EU bietet multinational agierenden Konzernen zahlreiche Möglichkeiten, Steuern einzusparen. Das Resultat ist, dass die Unternehmen nur einen Bruchteil der zu zahlenden Steuern in den EU-Ländern leisten. Die Unterschiede in den einzelnen EU-Ländern sind dabei gravierend.

Geschickte Wahl des Sitzes

Bekanntlich lassen sich Unternehmen und Konzerne vornehmlich dort nieder, wo sie wenig Steuern zahlen müssen. Und die EU ist das Paradies für Konzerne. Doch dies ist nicht unbedingt positiv zu werten. Zwar zieht die Steuerpolitik in

Steuern bei Konzernen
Steuern Konzerne | Foto: (c) stevepb/pixabay.com

der EU viele Konzerne an. Doch in keinem einzigen Land zahlen die multinational agierenden Unternehmen den vollen Steuersatz. Die geschickte Wahl des Konzernsitzes und das internationale Arbeiten ermöglichen es den Unternehmen, die Steuerlast möglichst gering zu halten und nur einen Bruchteil der Abgaben an den Fiskus zu leisten.

Grund: Enormes Gefälle in den EU Staaten

Ein Grund hierfür ist das teils enorme Gefälle, das steuerrechtlich in den einzelnen Ländern der EU herrscht. Hinzu kommt die Frage, ob die Unternehmen auch tatsächlich die festgelegte Höhe der Steuer an den Fiskus abführen. Die Antwort auf diese Frage nach einer Anfrage der Grünen im Europaparlament bringt Klarheit: Die großen Konzerne zahlen in nahezu keinem europäischen Land den festgelegten Steuersatz. Ihre Belastung durch die Steuern war in der Regel deutlich niedriger als gefordert, wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein entsprechendes Papier der Grünen berichtet.

Nur zwei Drittel des geforderten Steuersatzes

So zahlten multinationale Konzerne etwa in der BRD jahrelang nur zwei Drittel des geforderten Steuersatzes. Hier liegt der geforderte Steuersatz für die Unternehmen bei 30 Prozent, gezahlt haben die multinationalen Konzerne jedoch lediglich Steuern in Höhe von 20 Prozent. Das Paradies für die Unternehmen ist allerdings Luxemburg. Dort gelang es ihnen, am stärksten vom gesetzlich festgelegten effektiven Steuersatz abzuweichen. Dieser nominale Steuersatz lag zwischen den Jahren 2011 und 2015 bei 29 Prozent. Gezahlt haben die Unternehmen durchschnittlich jedoch lediglich knapp zwei Prozent der geforderten Steuern.

Erhebliche Differenzen zwischen den Steuern

Nicht ganz so dramatisch, jedoch ebenfalls erheblich ist die Differenz zwischen geforderten Steuern und gezahlten Steuern in Österreich, Niederlanden und Ungarn. Eine Ausnahme bildet hier lediglich Bulgarien. In diesem Land zahlten die Unternehmen den vollen Steuersatz. Die Gründe für die Differenz sind zahlreich, denn diese sind Experten zufolge sowohl in unvollkommenen Abkommen zur Doppelbesteuerung, doppelter Nichtbesteuerung von Gewinnen, Sonderabsprachen zwischen den Konzernen und einzelnen Ländern sowie Schlupflöchern für Steuern zu suchen.

Je größer das Unternehmen, umso geringer der Steuersatz

Auf diese Weise werden Gewinne und Profite über Ländergrenzen hinweg verschoben und die Verluste in Steuerparadiesen wie Luxemburg konzentriert. Dies führt logischerweise zu sehr geringen Steuerzahlungen, woraus wiederum folgt, dass der effektive Steuersatz umso geringer ist, je größer das Unternehmen ist. Das Nachsehen haben kleinere Unternehmen, die weitgehend lokal tätig sind. Diese sind damit kaum noch konkurrenzfähig gegenüber den Konzernen. Die Zahlen, um die es, geht sind enorm: Allein schwerreiche Deutsche sollen dem Bericht zufolge noch zum Ende des Jahrs 2007 rund 265 Milliarden Dollar in Luxemburg angelegt haben.

Neue Regelungen zur Verhinderung von Zinsschranken

Nach einer jahrelangen Blockade des kleinen Landes kommt nun Bewegung in die Sache. Neue Richtlinien sollen die Vermeidung von Steuern verhindern. So sollen etwa die sogenannten Atad-Regeln dafür sorgen, dass die Gewinne multinational agierender Konzerne auch wirklich gezahlt werden.  Zudem sollen Zinsschranken verhindern, dass Kredite zwischen Mutter- und Tochterkonzernen dazu genutzt werden, Gewinne in Steuerparadiese zu verlagern und so dem jeweiligen Fiskus Zinsen zu entziehen.

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