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Steuerliche Neuerungen 2020: Ein Überblick

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Wissen zur Steuererklärung
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Das Jahr 2020 beginnt mit zahlreichen steuerlichen Änderungen und Neuerungen. Neben Familien werden auch Kleinunternehmer durch die neuen Steuerregelungen entlastet. Die Bundesregierung schafft zudem einen Anreiz für Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zur Gesundheitsprävention zu bewegen. Diese und noch weitere wichtige steuerliche Neuerungen finden Sie hier aufgelistet.

Neuerungen-Wissen zur Steuererklärung
Steuern sparen | Foto: (c) falco/ pixabay.com

Familienleistungsausgleich: Kinderfreibetrag wird erhöht
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Legislaturperiode zur Aufgabe gemacht, Familien mit kleinem Einkommen stärker zu unterstützen. Deswegen stieg ab 1. Juli 2019 das Kindergeld um zehn Euro im Monat pro Kind. Neben dem Anstieg des Kindergeldes wird ab 2020 der Kinderfreibetrag um 192 Euro auf dann 5.172 Euro erhöht. Somit können Eltern 7.812 Euro pro Kind für Betreuung und Erziehung steuerlich geltend machen.

Auch die Unterhaltskosten, die als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, erhöhen sich im Jahr 2020, um 240 Euro auf maximal 9.408 Euro.

Grundfreibetrag steigt weiter

Der steuerfreie Jahresbetrag steigt um 240 Euro auf 9.408 Euro. Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.408 Euro sind bei einem Ledigen somit erst Steuern fällig. Bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 18.816 Euro.

Absetzung von Altersvorsorgeaufwendungen

Unter Altersvorsorgeaufwendungen fallen vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einer Riester-Rente oder zu einer privaten Rürup-Rente. Des Weiteren zählen auch Beiträge berufsständischer Versorgungseinrichtungen dazu. Diese Vorsorgeaufwendungen sind bis zu einem Höchstbetrag von 25.045 Euro als Sonderausgaben zu berücksichtigen, maximal können 90 Prozent abgesetzt werden. Der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, abgezogen.

Jobtickets – neue Pauschalbesteuerung

Ein Plus für Arbeitnehmer: Sie können mit Ihrem Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung von laufendem Gehalt in das Gehaltsextra Jobticket vereinbaren. Dafür dürfen Sie die Steuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Diese Neuerung gilt allerdings nur für Fahrten zwischen Wohnungen und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Fahrten im öffentlichen Nahverkehr.
Zudem sind die Bezüge sozialversicherungsfrei.

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

Im Jahr 2020 ist eine erweiterte Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers vorgesehen. Neben den individuellen Weiterbildungsmaßnahmen werden auch die Förderung von Sprach- und Computerkursen durch den Arbeitgeber nun anerkannt, wenngleich die geförderten Kurse nicht unbedingt arbeitsplatzbezogen sind.

Die Kleinunternehmergrenze wird angehoben

Ab 1. Januar 2020 wird die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro Umsatz auf 22.000 Euro Umsatz angehoben. Somit ist diese Grenze auf die Umsätze des Jahres 2019 anwendbar. Somit wird der untere Mittelstand gestärkt, da kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer und auch von der Verpflichtung, monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt abzugeben, befreit werden.

Förderung für E-Autos und E-Lastenfahrräder

Neue Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder die nach 2019 und vor 2031 angeschafft werden, wird im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung von 50 Prozent der Anschaffungskosten gewährt.
Zudem wird die Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung vom Arbeitgeber überlassener Elektrofahrzeuge, die zwischen dem oben genannten Zeitraum angeschafft werden, mit einer Bemessungsgrundlage nur mit einem Viertel angesetzt. Vorausgesetzt der Bruttolistenpreis beträgt nicht mehr als 40.000 Euro.

Ermäßigung Mehrwertsteuer: Publikationen in digitaler Form
Die Zeichen der Zeit folgend, gelten für Printmedien sowie elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften die ermäßigte Mehrwertsteuer.

Foto: (c) falco/ pixabay.com

>> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

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