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Zäsur für elterliche Finanzen

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Der 25. Geburtstag des Kindes ist für viele Eltern eine deutliche Zäsur für den Finanzhaushalt. Dieser Stichtag stellt vor allem für Haushalte mit einem höheren Einkommen einen deutlichen Einschnitt dar. Der Grund hierfür ist, so paradox es klingen mag, dass einige Ausgaben der Eltern für ihren Nachwuchs ab diesem Zeitpunkt wegfallen.

Kostspielige Erziehung der Kinder

Die Kindererziehung ist heutzutage vor allem eines: kostspielig. Dies betrifft nicht nur die alltäglichen Ausgaben wie für Kleidung, Ernährung und Ausbildung, sondern es betrifft vor allem auch die Ausgaben, welche der

finanziellen Vorsorge der Kinder dienen, um ihnen ein Polster und einen guten Start in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Der Staat greift in diesem Fall den Eltern finanziell kräftig unter die Arme und unterstützt sie mit dem steuerlichen Freibetrag, wenn die Kinder in der Ausbildung sind, dem Kindergeld oder der Zulage für Riester.

Anspruch auch bei Volljährigkeit

Auf diese Leistungen haben die Eltern selbst dann noch Anspruch, wenn die Kinder volljährig sind. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Kinder sich noch in der Ausbildung befinden, wenn sie volljährig sind und daher noch unterstützt werden müssen, weil sie noch nicht auf eigenen Beinen stehen können. Befinden sich die Kinder allerdings nicht mehr in einer Ausbildung und leben eigenständig, ist Schluss mit der staatlichen Unterstützung, sobald sie die Volljährigkeit erreicht haben.

Das Ende der Unterstützung

Doch auch wenn das Kind mit dem Erreichen noch nicht auf eigenen Beinen steht, etwa weil es studiert, endet mit dem 25. Lebensjahr die staatliche Unterstützung. Kindergeld, der steuerliche Freibetrag und die Zulage für Riester fallen ab diesem Zeitpunkt weg und müssen ausgeglichen werden. Dies ist vor allem für Haushalte mit einem niedrigeren Einkommen in der Regel ein dramatischer Einschnitt in die Finanzen, sie müssen ab diesem Zeitpunkt mit einem kräftigen Minus in der Kasse rechnen. Anders hingegen kann es für Haushalte mit einem starken Einkommen aussehen.

Wer vom Wegfall profitiert

Familien, die ein höheres Einkommen haben, können sogar mit einem geschickten Taktieren in steuerlicher Hinsicht von dem Wegfall der Freibeträge für die Kinder und die Ausbildung, dem Kindergeld und der Zulage für Riester profitieren. So können sie Steuern einsparen, wenn sie für hilfsbedürftige erwachsene Angehörige einstehen, wie etwa ihre Kinder. Dies gilt auch, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr bereits überschritten haben. Diese Ausgaben können in der Regel als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können

Dies gilt neben Kost und Logis auch für Ausgaben für Miete und Lebenshaltung des Kindes sowie Strom oder Fahrtkosten. Allerdings sollte beachtet werden, dass es auch bei der steuerlichen Anerkennung dieser Ausgaben Grenzen gibt. Diese liegt im Jahr 2019 bei knapp 9.170 €. Doch auch darüber hinaus können Eltern noch Ausgaben für ihr Kind steuerlich geltend machen, wie etwa Aufwendungen für Pflege- und Krankenversicherung. Auf diese Weise können sie pro Jahr Ausgaben von mehr als 10.000 € steuerlich geltend machen.

Zahlungen belegen

Bei der steuerlichen Geltendmachung der Ausgaben sollten Eltern allerdings darauf achten, dass alle Zahlungen und Leistungen vor dem Fiskus belegt werden müssen. Dies ist etwa in Form von Überweisungsbelegen an Versicherungen oder Stromversorger möglich oder über Auszüge des Girokontos. Barzahlungen werden hingegen nicht anerkannt.

>>Der Text ersetzt keine steuerberatung

Foto: (c) TheVirtualDenise/pixabay.com

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