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Steuerberater für Taxiunternehmen

Taxiunternehmen Steuer | Foto: (c) chalabala/fotolia.com

Egal ob nachts nach der Disco, auf dem Weg vom Flughafen zu einem Geschäftstermin, in der Neujahrsnacht oder nach dem Dinner beim Lieblingsitaliener am Hochzeitstag: Nichts ist in diesen und vielen anderen Momenten bequemer, als mit nur einem Anruf ein Taxi zu ordern, das einen quasi bis zur Türschwelle nach Hause bringt. Das lässt man sich auch gut und gerne mal einen Euro mehr kosten. Selbst in Zeiten einer immer besser ausgebauten Nahverkehrsinfrastruktur und Carsharing-Angeboten sind Taxis weiterhin äußert beliebt - im Business- wie auch Privatbereich.

Kein Wunder also, dass es in jeder Stadt eine Vielzahl von Taxiunternehmen gibt - einige davon besitzen große Flotten, während sich bei anderen der Fuhrpark auf ein einziges Auto beschränkt. Gemein ist allen, dass dieses Gewerbe ein 24/7-Job ist, denn rund um die Uhr möchte jemand auf die bequemste Art und Weise von A nach B fahren.

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Obwohl der bloße Fahrdienst zwar das Hauptgeschäft eines Taxiunternehmens ist, fällt nebenbei auch noch eine Vielzahl anderer Tätigkeiten an, die erledigt werden will. Hierzu gehört zum Beispiel auch das Thema "Steuern". Dieses ist so komplex, dass der Laie damit oft an seine Grenzen stößt. Hinzu kommt, dass ständige Änderungen dafür sorgen, dass man nur allzu leicht den Überblick verliert. Um sich auf sein Hauptgeschäft konzentrieren zu können, ist es wichtig, einen kompetenten Steuerberater an seiner Seite zu haben, der alle Aufgaben rund um die Steuern übernimmt. Hierzu gehört zum Beispiel die richtige Buchhaltung- bei den vielen Schichtzetteln und Tankquittungen ist dies gar nicht so einfach. Erschwerend kommt hinzu, dass im Bereich Personenbeförderung zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze gelten: Bei Fahrten innerhalb einer Gemeinde beziehungsweise wenn die Strecke weniger als 50 Kilometer beträgt, werden 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Der Regelsatz von 19 Prozent gilt für alle anderen Personenbeförderungen, aber auch für Kurier- und Botenfahrten. Gerade dies macht die Buchhaltung eines Taxiunternehmens recht kompliziert.

Ein Steuerberater entlastet Sie als Taxiunternehmer

Ein Steuerberater, der bereits Erfahrung in diesem Bereich sammeln konnte, erspart so Zeit und Nerven. Zum Beispiel auch bei Problemen bei Krankenfahrten: Holt man einen Kunden vom Arzt ab, stellt sich die Frage: Wer zahlt die Rechnung? Die Krankenkasse wird die Fahrtkosten nur übernehmen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig war, ansonsten steht der Kunde selbst in der Pflicht. Der Steuerberater hilft in diesen vertrackten Fällen gerne weiter und sorgt für Durchblick.
Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, so berechnet der Steuerberater den privaten Anteil, den man nicht als Betriebsausgaben abziehen darf anhand des Fahrtenbuches oder wendet die 1-Prozent-Methode an: Hierbei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens monatlich zugrunde gelegt, um die Kosten für die Privatnutzung zu berechnen.

Neben diesen "Sonderfällen" übernimmt der Dienstleister selbstverständlich alle klassischen Tätigkeiten wie die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und die Gewinnermittlung sowie die Umsatzsteuer-, Gewerbesteuererklärung - so kann man sich voll und ganz auf die Leitung seines Unternehmens konzentrieren.

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