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Steuerberatung für Existenzgründer - was Sie als Gründer wissen sollten

Existenzgründerunterliegen bei der steuerlichen Betrachtung einigen Besonderheiten. Deshalb ist eine steuerliche Beratung für Existenzgründer mehr als anzuraten. Welche Steuern für Gründer, Selbstständige und Freiberufliche relevant sind, wie Steuern gespart werden können und wann eine Steuerberatung Sinn ergibt, lesen Sie hier!

Der Sprung in die Selbstständigkeit erfordert in jedem Fall ein hohes Maß Existenzgründer sollten von Beginn an einen Steuerberater beauftragen | (c) Coloures-pic/fotolia.coman Vorbereitung und auch gewissen Mut. Damit Sie sich während der Existenzgründung voll und ganz auf die Entwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren können, ist ein Steuerberater mehr als ratsam. Vor allem, wer sich mit den Themen Buchhaltung, Steuererklärung und betriebswirtschaftlicher Auswertung nicht auskennt, sollte auf die Kompetenz eines Steuerberaters setzen, um am Anfang keine Fehler zu machen. Diese können Sienämlich im Laufe der Geschäftstätigkeit teuer zu stehen kommen.

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Wissenswertes zu Steuern für Existenzgründer

Für Existenzgründerergeben sich steuerlich einige Besonderheiten. Das liegt allen voran daran, dass Existenzgründer in fastjedem Fallselbstständig arbeiten und somit steuerlich besonders behandelt werden.

Wann sollte man sich als Existenzgründer Gedanken zu steuerlichen Fragen machen?

Existenzgründer sind in den meisten Fällen hoch ambitioniert und möchten schnellstmöglich mit der eigenen Idee durchstarten. Dabei bleiben viele wichtige Aspekte der finanziellen und betriebswirtschaftlichen Planung auf der Strecke, was sich mittel- und langfristig als eklatanter Fehler herausstellen kann. Da es sich bei Existenzgründern oftmals auch um Unternehmensgründer handelt, sind die steuerlichen undfinanzbuchhalterischen Vorgaben sehr aufwendig.

In den meisten Fällen müssen folgende Dinge kontinuierlich erstellt werden:

  • Finanzbuchhaltung
  • Bilanzierung
  • Erstellung Jahresabschluss
  • Vor allem die Buchführung und die Bilanzierung erfordern kontinuierliche Arbeit und spezifisches WissenzudemThema. Wenn Sie sichalsowährend der Existenzgründung steuerlichnicht ausreichend auskennen, sollte in jedem Fall ein Steuerberater in Betracht gezogen werden. Denn wenn in der Buchhaltung oder gar der Steuererklärung Fehler auftauchen, drohenStrafzahlungenvom Finanzamt und weiterer Aufwand.

    Neben allgemeinen steuerlichen Fragen,stellt sichbei der Existenzgründung zu Anfang auch die Frage nach der Rechtsform. Auch diese Frage ist für einen Laien schwer zu beantworten. Je nach geplanter Geschäftstätigkeit des Unternehmens können verschiedene Rechtsformen in Frage kommen. Dabei ist die Frage nach der richtigen Rechtsform auch von steuerlicher Relevanz. Denn in verschiedenen Szenarien kann aus steuerlicher Sicht eine Kapital- oder auch eine Personengesellschaft mehr Sinn ergeben. Diesbezüglich lohnt es sich von Anfang an den richtigen Steuerberater auszuwählen, der Sie durch die gesamte Gründung begleitet und Ihnen bei allen steuerlichen Fragen zur Seite steht.Grundsätzlich ist somit der richtige Zeitpunkt für die Suche nach einem kompetenten Steuerberater für Existenzgründer in den meisten Fällen der Entschluss, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. So werden Sie von Anfang an gut beraten und können sich auf einen Experten auf dem Gebiet der Finanzen und Steuern verlassen.

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    Wie kann ich (steuerlich) vom Gründerzuschuss profitieren?

    Als sogenannter Gründerzuschuss wird eine staatliche Unterstützung von Existenzgründern bezeichnet, die aus der Arbeitslosigkeit in eine Selbstständigkeit übergehen. Dabei werden abhängig von der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld Förderleistungen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt, die dem Existenzgründer helfen sollen, die ersten Monate der Selbstständigkeit, die oftmals finanziell schwierig sein können, zu überbrücken.

    Voraussetzung fürden Erhalt des Gründerzuschusses ist, dass der Gründer vor dem Eintritt in die Selbstständigkeit arbeitslos war und auch Arbeitslosengeld bezogen hat. Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch auf denGründerzuschuss, sodass Gründer sich darauf vorbereiten sollten, die Agentur für Arbeit vom eigenen Vorhaben zu überzeugen. Denn am Ende liegt die Genehmigung des Antrages in der Hand des Sachbearbeiters.

    Doch auch steuerlich kann der Gründerzuschuss interessant sein. Das liegt daran, dass die Förderleistungen komplett steuerfrei sind und im Gegensatz zum Arbeitslosengeld nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass wenn Sie in dem Steuerjahr Ihrer Existenzgründungden Zuschuss erhalten und Ihre Idee volldurchstartet, dies Ihren Steuersatz nicht beeinflusst. Da der Gründerzuschuss durchaus mehrere Tausend Euro umfassen kann, ist dieser Effekt mehr als relevant.Erwirtschaften Sie etwa im Jahr der Existenzgründung ein hohes steuerliches Einkommen, wird der gezahlte Gründerzuschuss nicht auf dieses angerechnet und sorgt dementsprechend auch nicht für einen höheren Steuersatz.

    Wie viel kostet ein Steuerberater für Existenzgründer?

    Da Existenzgründer mehr als andere Beschäftigten auf einen Steuerberater angewiesen sind, wird dieser auch mehr kosten als er es etwa bei einem Arbeitnehmer tut. Das liegt daran, dass bei einem Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer wesentlich mehr Dienstleistungen des Steuerberaters in Anspruch genommen werden müssen, als nur die Steuererklärung, die der Arbeitnehmer jährlich abgeben muss. In vielen Fällen kommt eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, die Finanzbuchhaltung und die Bilanzierung dazu. Für all dies ist bei einer Existenzgründung ein Steuerberater zu empfehlen.

    Obwohl die Honorare von Steuerberatern generell gesetzlich festgelegt sind, können die Kostenstark variieren. Dabei hängen diese nicht nur von der geforderten Dienstleistung ab, die der Steuerberater erbringt, sondern auch von der sogenannten Wertgebühr. Diese berechnet sich aus dem Wert Ihrer Tätigkeit oder Ihres gegründeten Unternehmens (etwa der Jahresumsatz oder der Gewinn). Darüber hinaus gelten aber speziell bei Gründern noch andere Regeln. Denn wennder Steuerberater als klassischer Beraterauftritt, also etwabei der Wahl der Rechtsform, der Planung der Geschäftstätigkeit oder der Erstellung eines Businessplans hilft, wird nach Stunde abgerechnet.Wie bei vielen anderen Dingen auch, müssen Existenzgründer hier für Qualität bezahlen. Gute Steuerberater für Existenzgründungen, die echte Experten in ihrem Thema sind,kosten zwar mehr, leisten aber auch gute Arbeit und sorgen dafür, dass Sie als Gründer sich voll und ganz auf Ihre Selbstständigkeit konzentrieren können.


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    Welche Steuern muss ich als Existenzgründer zahlen?

    Der Begriff Existenzgründer istgenerell weit gefasst, sodass auch die relevanten Steuern sich unterscheiden. Unter dem Begriff wird nicht nur die Gründung eines Unternehmens, sondern auch der Start in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit verstanden. Diese unterscheiden sich allerdings steuerlich stark.

    Grundsätzlich sind folgende Steuern für Existenzgründer wichtig:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Die Einkommensteuer ist dabei unabhängig von der Tätigkeit und ist für jeden Existenzgründer relevant, der mehr als den jährlichen Freibetrag von 8.820 Euro (2017) verdient. Die Einkommensteuer wird immer für die einzelne Person erhoben und gilt für das eigene persönliche Einkommen. Eine besondere Art der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer, die bei Angestellten monatlich vom Lohn einbehalten wird und an das Finanzamt abgeführt wird. Wenn auch selten, fällt diese in einigen Fällen bei Gründern an. Wann dies relevant wird, ist eines der Themen des Steuerberaters.

    Ebenfalls relevant ist für Existenzgründer die Umsatzsteuer. Jeder Selbstständige oder Freiberufler gilt steuerlich als Unternehmer und muss ab einerUmsatzgrenzevon 17.500 Euro jährlich Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Diese beträgt generell 19 Prozent und muss auf Rechnungen ausgewiesen werden. Weiterhin muss monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt erbracht werden.

    Vor allem für Unternehmensgründer wichtig ist die Körperschaftssteuer. Diese greift wie der Name schon sagt bei Körperschaften, die Gewinne erzielen. Bekanntestes Beispiel einer Körperschaft ist die Kapitalgesellschaft, wie etwa die GmbH, die den erwirtschafteten Gewinn an ihre Gesellschafter ausschüttet. Der Steuersatz beträgt aktuell 15 Prozent. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nachdem die Körperschaft, also die Kapitalgesellschaft die Körperschaftssteuer bezahlt hat, der Gesellschafter und Eigentümer das erhaltene Einkommen trotzdem noch versteuern muss und Einkommensteuer bezahlen muss. Um hierbei zu Sparen empfiehlt sich vor allem bei Startups ein Steuerberater, der sich mit der Thematik genau auskennt und kompetente Beratung bietet.

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    Als letztes ist die Gewerbesteuer für Existenzgründer wichtig. Hierbei ist besonders die Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Freiberuflern relevant, denn nur erstere sind von der Gewerbesteuer betroffen. Wer also im Rahmen der Existenzgründung einem der freien Berufe nachgehen möchte, ist von der Gewerbesteuer befreit. Selbstständige und Unternehmensgründer sind allerdings gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird abhängig vom Ertrag berechnet und wird oberhalb vom Freibetrag von jährlich 24.500 Euro erhoben.

    Wie kann ich als Existenzgründer Steuern sparen?

    Steuern sparen Existenzgründer | Foto: (c) Pixabay.com


    Als Existenzgründer lassen sich auf zahlreichen Wegen Steuern sparen. Als Freiberufler oder Selbstständiger können Sie allen voran bei der Einkommensteuer sparen, indem Sie in Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung möglichst viele Kosten geltend machen. Vor allem zu Beginn einer Selbstständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit fallen zumeist hohe Kosten an, die allesamt in der Steuererklärung geltend gemacht werden sollten. Auch hier kann ein Steuerberater für Existenzgründungen Hilfe leisten. Durch die genaue Kenntnis des deutschen Steuersystems und meistens auch des zuständigen Finanzamtes kennen Steuerberater die für Existenzgründer relevanten Kosten und bieten daher als eine ihrer wichtigsten Leistungen ihrer Beratung an, die Steuererklärung zu optimieren.

    Darüber hinaus kann bei der Umsatzsteuer gespart werden, indem möglichst viele betriebliche Ausgaben mithilfe des Vorsteuerabzuges geltend gemacht werden. Dieser ermöglicht es, dass von dem Betrag der erhaltenen Umsatzsteuer die für betriebliche Ausgaben bezahlte Umsatzsteuer abgezogen wird. Somit muss weniger Geld an das Finanzamt weitergeleitet werden.

    Zuletzt ist auch bei der Kapitalertragssteuer ein gewisses Sparpotenzial vorhanden. Da diese nur bei Kapitalgesellschaften erhoben wird, die sie vor allem für Unternehmens- und Startup-Gründerrelevant. Oftmals sind Unternehmensgründer auch als Geschäftsführer im eigenen Unternehmentätig und erhalten für diese Tätigkeit ein Gehalt. Werden die Unternehmensgewinne also nicht ausbezahlt sondern in das eigene Unternehmen reinvestiert muss der Gründer und Eigentümer nicht doppelt bezahlen (Körperschaftsteuer & Einkommensteuer). Wie genau dies vonstatten gehen kann und in welchem Maße es zulässig ist, weiß ein Steuerberater für Existenzgründungen sehr genau.

    Welche Kosten für eine Existenzgründung können steuerlich geltend gemacht werden?

    Besonders relevant in Sachen Steuern ist die Existenzgründung selbst. Denn bei dieser entstehen meist Kosten, die im besten Fall auch steuerlich geltend gemacht werden sollten. Allerdings sind nicht alle Kosten auch voll steuerlich absetzbar.

    Die wichtigsten Gründungskosten im Überblick:

  • Gewerbeanmeldung bzw.Handelsregistereintragung
  • Notarkosten für eineUGbzw. GmbH Gründung 
  • Gründungscoaching 
  • Anfangs-Investitionen in das Unternehmen (Maschinen, Büroeinrichtung oder Ähnliches)

  • Schwierig wird die Geltendmachung von Gründungskosten, da viele der Kosten bereits vor der offiziellen Gründung des Unternehmens anfallen. Für diesen Umstand gibt es aber eine einfache Lösung, denn Kosten für die Gründung können als vorweggenommene Gründungskosten geltend gemacht werden.

    Wichtig ist hierbei, dass alle Belege aufbewahrt werden und ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Ausgaben und der Gründung besteht und nachgewiesen kann. Allerdings unterscheiden sich die Richtlinien für die steuerliche Geltendmachung von Gründungskosten hinsichtlich der Rechtsform. Bei einer GmbH können andere Gründungskosten geltend gemacht werden als bei der Gründung eines Einzelunternehmens. Auch hier können Steuerberater für Existenzgründungen mit ihrer Kompetenz eine optimale Geltendmachung der Kosten bewerkstelligen.

    Steuerberatung für Existenzgründer -Erstberatung,Businessplan und laufende Betreuung

    1. Steuerberatung vor der Existenzgründung

    Bevor man als Existenzgründer einen Beratungstermin bei einem Steuerberater vereinbart, sollte die Grundsatzfrage positiv beantwortet sein, nämlich ob eine Selbständigkeit, die erhebliche Auswirkungen nicht nur auf den zukünftigen Arbeitsalltag, sondern auch auf das Privatleben mit der Familie hat, vom Gründungswilligen uneingeschränkt gewollt ist. Außerdem sollte geklärt werden, ob man bereit ist, gerade in der Anfangszeit viel Zeit in seine Neugründung zu investieren und finanzielle Risiken einzugehen.

    Zur Absicherung dieser Grundsatzentscheidung empfiehlt das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums, die geplante Gründung intensiv mit der Familie zu besprechen, Selbständigen im Bekanntenkreis zu ihren unternehmerischen Erfahrungen zu befragen und seine fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse auf den Prüfstand zu stellen. Zur Absicherung Ihrer Entscheidung können Sie durchaus auch Gründertests durchlaufen, die von verschiedenen Internetportalen bereitgestellt werden.

    1.1 Kosten und Inhalt der steuerlichenErstberatung

    Als Gründer sollte man sich nicht scheuen, im Zuge der Terminvereinbarung nach den Kosten derErstberatungzu fragen. Dabei können die Antworten zwischen einer "kostenlosen Beratungsstunde", einer Pauschale oder der Abrechnung nachStundenhonorarvariieren. Da die Entscheidung zur Selbständigkeit eine bedeutsame Lebensentscheidung ist, sollte man hier keinesfalls (nur) nach dem Kriterium "Preis" entscheiden, sondern insbesondere das Kriterium "Erfahrung der Kanzlei mit Existenzgründungen" beachten

    Bei derErstberatungsollte der Steuerberater auf folgende Punkte eingehen:

  • Bewertung der Erfolgsaussichten der Geschäftsidee
  • Erläuterung der möglichen Rechtsformen, gegebenenfalls mit Empfehlung
  • Stellungnahme zur möglichen Eigenfinanzierung (Eigenkapital)
  • Einschätzung der Chancen für eine Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute
  • Darstellung der wichtigstenFördermöglichkeiten

  • Sofern die Ergebnisse der Erstberatung für den Existenzgründer positiv sind, können die nächsten Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit vorbereitet werden. In jedem Falle sollte man die Ergebnisse mit der Familie besprechen, gegebenenfalls auch weiteren Rat z.B. bei der kommunalen Wirtschaftsförderung einholen und ein Gründungsseminar der örtlichen Kammer (IHK oder Handwerkskammer) bzw. bei einem von Seminarteilnehmern gut bewerteten privaten Anbieter buchen. Letztlich wird Ihnen aber niemand die Entscheidung abnehmen können, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen.

    Als Gründer sollte man sich nicht scheuen, im Zuge der Terminvereinbarung nach den Kosten der Erstberatung zu fragen. Dabei können die Antworten zwischen einer "kostenlosen Beratungsstunde", einer Pauschale oder der Abrechnung nach Stundenhonorar variieren. Da die Entscheidung zur Selbständigkeit eine bedeutsame Lebensentscheidung ist, sollte man hier keinesfalls (nur) nach dem Kriterium "Preis" entscheiden, sondern insbesondere das Kriterium "Erfahrung der Kanzlei mit Existenzgründungen" beachten.

    Bei der Erstberatung sollte der Steuerberater auf folgende Punkte eingehen:
    • Bewertung der Erfolgsaussichten der Geschäftsidee
    • Erläuterung der möglichen Rechtsformen, gegebenenfalls mit Empfehlung
    • Stellungnahme zur möglichen Eigenfinanzierung (Eigenkapital)
    • Einschätzung der Chancen für eine Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute
    • Darstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten
    Sofern die Ergebnisse der Erstberatung für den Existenzgründer positiv sind, können die nächsten Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit vorbereitet werden. In jedem Falle sollte man die Ergebnisse mit der Familie besprechen, gegebenenfalls auch weiteren Rat z.B. bei der kommunalen Wirtschaftsförderung einholen und ein Gründungsseminar der örtlichen Kammer (IHK oder Handwerkskammer) bzw. bei einem von Seminarteilnehmern gut bewerteten privaten Anbieter buchen. Letztlich wird Ihnen aber niemand die Entscheidung abnehmen können, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen.

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    1.2. Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans

    Selbst wenn man als Gründer keine Fördermittel oder Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen will, was sicher der Ausnahmefall ist, sollte man einen Businessplan schreiben und dabei insbesondere den "allgemeinen" Teil mit der ausführlichen Erklärung der Geschäftsidee bzw. des Produktes, des Managementteams, des Marktes samt Konkurrenzsituation, der Marketing- und Vertriebsstrategie, der Organisation/Personalstruktur und der Darstellung der Risiken selbst ausarbeiten. Nur so kann man das Gründungsvorhaben voll durchdenken und Schwächen rechtzeitig erkennen und schon vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs nachjustieren.
    Im "finanziellen"Teil ist es hingegen sinnvoll, die Expertise eines Steuerberaters zu nutzen, da hier umfangreicher kaufmännischer Sachverstand erforderlich ist und in der Regel ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren planerisch darzustellen ist. Die einzelnen Bestandteile dieser Finanzplanung können sich in Abhängigkeit von der Geschäftsidee und dem Investitionsumfang verändern. Beispielhaft werden nachfolgend wichtige Bestandteile aufgezählt:
    • Annahmen zur Finanzplanung
    • Gewinn- und Verlustrechnung (Plan-GuV)
    • Darstellung der geplanten Investitionen
    • Liquiditätsplanung
    • Umsatzplanung
    • Personalplanung
    • Betriebskosten-Planung
    • Planung für Marketingkosten
    Sofern die Steuerberatungskanzlei Erfahrungen mit Existenzgründern hat, wird sie über Berechnungstools (beispielsweise Excel-Tabellen) verfügen, in die die Grundannahmen des Existenzgründers zur Geschäftsentwicklung, aber auch Erfahrungswerte des Beraters hinsichtlich Kostenpositionen eingetragen werden und gegebenenfalls auch Szenarien (normal-/best-/worst-case) durchgerechnet werden können.Da die Erstellung der Finanzplanung mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden ist, sollte man hier beim Steuerberater mit höheren Kosten als bei einer Erstberatung rechnen. Um die Kostenbelastung in dieser Phase zu reduzieren, ist es zu empfehlen, sich bei Förderinstituten nach einem Zuschuss zu Beratungskosten zu erkundigen.

    Mit einem gut ausgearbeiteten Businessplan steigen die Chancen des Gründers auf die Bereitstellung einer Fremdfinanzierung bzw. auf die Bewilligung von Fördermitteln für sein Gründungsvorhaben. Insbesondere bei Fremdfinanzierungsanträgen kommt es nicht selten vor, dass die angefragten Kreditinstitute ergänzende Unterlagen bzw. Auskünfte anfordern. In diesem Fall kann die Steuerkanzlei in der Regel wertvolle Hilfe leisten und mit ihren Auskünften zu einem positiven Finanzierungsbescheid beitragen.

    Wenn diese Hürde genommen ist und die Finanzierung für das Gründungsvorhaben grundsätzlich gesichert ist, beginnen die "praktischen" Vorbereitungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs, bei der man möglichst frühzeitig den Steuerberater einbeziehen sollte.
    Die in nächsten Abschnitt beschriebenen Betreuungstätigkeiten setzen die Beauftragung des Steuerberaters durch den Gründer samt Erteilung einer Vollmacht zur Vertretung des Mandanten gegenüber den Finanzbehörden voraus.

    2. Laufende Betreuung und Steuerberatung für Existenzgründer nach Beginn des Geschäftsbetriebs

    2.1 Betreuung und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs

    Vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs sollte sich der Gründer darüber informieren, ob für eine der von ihm angestrebten Tätigkeiten behördliche Erlaubnisse erforderlich sind. Schon hier kann der Steuerberater seinem Mandanten bei der Ausfüllung von Anträgen helfen.
    Noch wichtiger ist es angesichts der steuerlichen Folgewirkungen, die im Zusammenhang mit der Geschäftsaufnahme stehenden Anmeldungen bei der Gemeinde und/oder dem Finanzamt mit dem Steuerberater so frühzeitig wie möglich zu besprechen. Wesentlich ist dabei die Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit
    • Sofern die Kriterien des § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt sind, liegt ein Gewerbetrieb vor, der auch der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Neben dieser steuerlichen Wirkung ist man als Existenzgründer dann auch gemäß § 14 der Gewerbeordnung verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt einzureichen. Darüber hinaus wird sich auch das Finanzamt melden und dem Gründer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Betriebseröffnungsbogen) zusenden.
    • Wer hingegen eine Tätigkeit aufnehmen will, die im § 18 EStG als sogenannter Katalogberuf aufgezählt ist (dazu gehören beispielsweise Ärzte, Ingenieure, Heilpraktiker und Rechtsanwälte), gilt als Angehöriger der freien Berufe und unterliegt damit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Als Gründer sollte man wissen, dass es hier immer wieder zu Abgrenzungsproblemen zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit und das Finanzamt im Interesse mit Blick die Steuereinnahmen im Zweifelsfall eher eine gewerbliche Tätigkeit annehmen wird. Eine offensichtlich freiberufliche Tätigkeit ist jedenfalls nicht beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde anzumelden. Es genügt hier, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit das zuständige Finanzamt formlos per Brief zu informieren. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
    Sobald dem Steuerberater erteilt ist, kann die Kanzlei den Gründer rechtswirksam gegenüber dem Finanzamt und weiteren Behörden vertreten. In Abhängigkeit von der Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) sind wie zuvor beschrieben unterschiedliche Formalitäten zu erledigen, die man sinnvollerweise dem Steuerberater übertragen sollte.

    Im Falle einer gewerblichen Tätigkeit ist folgende To-Do-Liste abzuarbeiten:
    • Prüfung, ob für die Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis beantragt werden muss
    • Ausfüllen der Gewerbeanmeldung und Einreichen beim zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt
    • Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung samt Bereitstellung der vom Finanzamt angeforderten zusätzlichen Unterlagen (Eröffnungsbilanz etc.)
    Im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit ist folgende To-Do-Liste abzuarbeiten:
    • Prüfung, ob die Tätigkeit eindeutig einem der § 18 EStG genannten Berufe zuzuordnen ist. Falls nicht, wird der Steuerberater eine Klärung mit dem Finanzamt herbeiführen.
    • Scheiben an das zuständige Finanzamt mit formloser Anzeige der Betriebsaufnahme (innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit)
    • Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung samt Bereitstellung der vom Finanzamt angeforderten zusätzlichen Unterlagen (Ausbildungsnachweis etc.)
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    2.2 Betreuung und Steuerberatung für Existenzgründer im laufenden Geschäftsbetrieb

    Nach Erledigung der Anmeldeformalitäten erhält der Gründer behördliche Mitteilungen über die Vergabe von Steuernummern. Sofern es sich um die Neugründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt, wird der Gesellschaft eine eigenständige Steuernummer zugeordnet. Gewerblich tätige Unternehmen und viele Freiberufler sind zudem umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall wird für den Unternehmer bzw. die Gesellschaft eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vergeben.

    Diese Vorgänge wird die Steuerkanzlei im Visier haben und bei eventuellen Rückfragen der Finanzbehörden diese in Vertretung des Gründers beantworten.

    Mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs setzen steuerrechtliche Pflichten in Form von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ein. Bei der rechtssicheren Erfüllung dieser Formalitäten steht die Steuerkanzlei beratend zur Seite.

    Um zum Ende des Geschäftsjahres den Gewinn ermitteln zu können und korrekte Steuererklärungen abgeben zu können, ist es notwendig, ein betriebliches Rechnungswesen einzurichten und die Geschäftsvorfälle zeitnah innerhalb eines Monats zu verbuchen. Das ist schon alleine deshalb erforderlich, weil bei bestehender Umsatzsteuerpflicht monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt abzugeben ist. Der Steuerberater wird den Gründer bei der Einrichtung und Organisation seines Rechnungswesens unterstützen, auf Wunsch die Finanzbuchhaltung übernehmen und für die rechtzeitige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen Sorge tragen.
    Sofern man als Gründer schon von Beginn an Personal beschäftigt, ist es dringend zu empfehlen, die Lohnbuchhaltung in die Steuerkanzlei auszulagern. Bedingt durch die umfangreichen Vorschriften der Sozialversicherungsträger ist es für den Laien nur schwer möglich, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter korrekt zu berechnen und zum festgesetzten Zahlungstermin (drittletzter Bankarbeitstag des jeweiligen Monats) abzuführen. Außerdem erwarten die Beschäftigen natürlich die pünktliche Zahlung ihrer Gehälter und die Aushändigung des monatlichen Abrechnungsbogens. Dies kann als Teil der Beratung auch vom Steuerberater erledigt werden.


    Foto: Coloures-pic/ fotolia.com

    Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen.


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