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Steuerberater vs. Wirtschaftsprüfer

Viele Unternehmer wissen nicht, bei welchen Aufgaben sie einen Steuerberater zu Rate ziehen sollten und wann ein Wirtschaftsprüfer tätig wird. Obwohl beide Berufsgruppen auf den ersten Blick vom Tätigkeitsfeld doch recht ähnlich wirken, gibt es große Unterschiede.

Der Steuerberater und sein Aufgabengebiet

Das Steuerrecht - die Domäne des Steuerberaters - ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, das zudem aufgrund häufiger Gesetzesreformen, stetiger Anpassungen finanzbehördlicher Richtlinien  und der Rechtsprechung einem stetigen Wandel unterliegt. Dies macht es für den Laien fast unumgänglich für das Themengebiet Steuern einen versierten Dienstleister zu beauftragen. Grundsätzlich lassen sich seine Hauptaufgaben in die Bereiche "Steuerdeklarationsberatung", "Steuerrechtsdurchsetzung" und "Steuergestaltungsberatung" einteilen.

Kennen Sie den Unterschied zwischen Wirtschaftsprüfer und Steuerprüfer ? | Foto: (c) Andrey Popov / fotolia.com

Steuerdeklarationsberatung: Hierunter lassen sich alle Tätigkeiten subsummieren, die dazu dienen, den Steuerpflichtigen - egal ob Privatperson oder Unternehmen - bei der Veranlagung der Steuer zu unterstützen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Steuererklärung bei. Insbesondere geht es darum, dem Auftraggeber einerseits bei der generellen Erstellung zu helfen. Ziel und Zweck ist es aber selbstverständlich, dass der Steuerberater durch seine Kenntnisse des deutschen Steuerrechts eine möglichst geringe Steuerlast erzielen kann.

Steuerdurchsetzungsberatung: Hierzu gehören alle Tätigkeiten, in denen der Steuerberater dem Mandanten dabei hilft, seine Interessen gegenüber den Finanzbehörden zu vertreten. Als Beispiele dienen zum Beispiel das Stellen von Anträgen jeglicher Art sowie die Vertretung des Mandanten bei steuerrechtlichen Streitfragen vor Gericht - dies kann sogar bis zum Bundesfinanzhof geschehen. Zu der sogenannten "Durchsetzung" gehört auch die Betreuung des Mandanten, wenn Betriebsprüfungen durch das Finanzamt stattfinden oder Einwände gegen diese erhoben werden müssen.

Steuergestaltungsberatung: Dieser Themenkomplex befasst sich damit, wie man steuerrechtliche Sachverhalte in der Zukunft gestaltet. Gerade Unternehmen, die global expandieren wollen, sind gut damit beraten, Strategien zur Steueroptimierung unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuerrechte festzulegen.

Neben diesen klassischen Feldern übernehmen spezialisierte Berater auch noch weitere Tätigkeiten. So können sie zum Beispiel als Unternehmensberater dabei helfen, die jeweilige Firma auf Erfolgskurs zu bringen.

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Der Wirtschaftsprüfer und seine Aufgaben

Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers ist in der Wirtschaftsprüferordnung festgelegt. Dieser öffentlich bestellte Berufsstand hat die ausschließliche Befugnis, Jahresabschlüsse von Unternehmen und Genossenschaften zu prüfen. Er stellt den rechnerischen Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres dar und gibt Auskunft über die finanzielle Lage sowie den Erfolg. Der Jahresabschluss ist an strikte gesetzliche Richtlinien gebunden und unterliegt zusätzlich besonderen Prüfungspflichten. Vor allem die Abschlüsse größerer Kapitalgesellschaften und Unternehmen bestimmter Branchen (zum Beispiel Versicherungen oder Banken) müssen von unabhängigen Instituten geprüft werden, wonach diese im Handelsregister und Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der Wirtschaftsprüfer ist verpflichtet, seine Berufsaufgaben - die Prüfung des Jahresabschlusses - berufswürdig, unabhängig, unbefangen, unparteilich, gewissenhaft, unabhängig, eigenverantwortlich und verschwiegen auszuführen.

Zusätzlich kann ein Wirtschaftsprüfer folgende Aufgaben übernehmen:

  • Durch sein besonderes Know-how kann er außerdem jede Art betriebswirtschaftlicher Prüfungen durchführen und auf dieser Grundlage Beratungsdienste für Unternehmen anbieten.
  • Ebenfalls fungiert der Wirtschaftsprüfer auf Wunsch als Gutachter oder Sachverständiger in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung (wie etwa der Unternehmensbewertung).
  • In Angelegenheiten sein Tätigkeitsfeld betreffend, kann er auch in rechtlichen Belangen beratend zur Seite stehen.
  • Auch die Beratung in unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten fällt ins Aufgabengebiet des Wirtschaftsprüfers.

  • Ein entsprechendes Staatsexamen ist Voraussetzung um als Wirtschaftsprüfer zugelassen zu werden.

    Hinweis: Der Text stellt keine Beratung dar und ersetzt sie auch nicht.

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