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Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main (www.stbk-hessen.de).
Aufgrund der Bestellung zur Steuerberaterin habe ich die Befugnis zur uneingeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen.
Zur Steuerberater/in werden nur Personen zugelassen, die die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung, die bundeseinheitlich von den Finanzministerien gestellt und durchgeführt wird. Ab dem Jahre 2008 wurde die Durchführung der Steuerberaterprüfung durch das 8. Gesetz zur Änderung des Steuerberatergesetztes zum Teil an die Steuerberaterkammer (der organisatorische Teil) übertragen. Die Prüfungsaufgaben werden weiterhin bundeseinheitlich durch die Finanzministerien aufgestellt.
Die gesetzliche Bezeichnung ,,Steuerberaterin" wurde mir in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.
Für mich als Berufsträger gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
1.Steuerberatungsgesetz (StBerG)
2.Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
3.Verordnung zur Durchführung des Steuerberatungsgesetzes (DVStB)
4.Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).