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Friedrich Großhauser
Grillenbergerstr. 8
D - 90513 Zirndorf
Tel. 0911/960820
Fax. 0911/9608214
E-Mail: friedrich.grosshauser@t-online.de
Homepage: http://www.stb-grosshauser.de
Um den Anforderungen an die allgemeinen Informationspflichten gem § 6 S. 1 Telemediengesetz n.F. Genüge zu leisten, müssen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften auf ihrer Homepage die folgenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten: 1.Name, Anschrift (kein Postfach), bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten.
Friedrich Großhauser
Grillenbergerstr. 8
D - 90513 Zirndorf
"Steuerberater"
"Die gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland
(Bundesland: Bayern) verliehen."
5.Angabe der beruflichen Regelungen und das Zugänglichmachen dieser Regelungen:
"Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:"
(a) Steuerberatungsgesetz(StBerG)
(b) Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz(DVStB)
(c) Berufsordnung(BOStB)
(d) Steuerberatergebührenverordnung(StBGebV)
Der Informationspflicht darüber, wie die berufsrechtlichen Regelungen zugänglich sind, kann gem. der Begründung zu dem o.g. Gesetz wie folgt Genüge geleistet werden:
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerkammer Nürnberg eingesehen werden.
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