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Steuerberater für UG

Nach wie vor ist die GmbH - also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - die beliebteste Unternehmensform hierzulande. Das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro dient dabei als Absicherung, dass man nur mit diesem Betrag haftet. Allerdings ist dieser Betrag gerade für junge Gründer nicht ohne weiteres leistbar. Genau aus diesem Grund wurde 2008 die Unternehmensgesellschaft (UG) quasi als kleinere Variante der GmbH vom Gesetzgeber geschaffen.

Was unterscheidet UG und GmbH

Wie sie ist auch die UG haftungsbeschränkt und sorgt so dafür, dass der oder die Unternehmer nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen haften müssen, wenn zum Beispiel Rechnungen nicht bezahlt werden können. Der wichtige Unterschied ist, dass im Gegensatz zur GmbH nicht zwingend mindestens 25.000 Euro als Stammkapital eingezahlt werden muss: Es genügt ein Euro als Stammkapital. Gerade dieser Umstand macht die Unternehmensform bei Existenzgründern so beliebt. Dennoch gibt es auch bei der UG einige wichtige Aspekte zu beachten. Auch sie stellt eine eigene juristische Person dar, die von den Gesellschaftern beziehungsweise dem Geschäftsführer vertreten werden muss. Dies bringt es mit sich, dass sie voll körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig ist. Wie auch die GmbH wird sie quasi als Unternehmerin behandelt, für die der Geschäftsführer stellvertretend Steuern abführen muss. Dies stellt sich gerade für den Laien als große Herausforderung dar. Das deutsche Steuerrecht - ohnehin komplex genug - wird in puncto "juristische Personen" noch um einiges vertrackter.

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Der Steuerberater berät die UG

Aus diesem Grund sollte man sich unbedingt einen fachlich gut ausgebildeten Steuerberater an Bord holen, der bestenfalls über viel Erfahrung im steuerlichen Umgang mit UGs verfügt. Er macht zum Beispiel auch auf den wichtigen Punkt der Rücklagenbildung aufmerksam: Als Gegenleistung dafür, dass die Stammeinlage beliebig gering ausfallen kann (ab einem Euro), müssen die Gesellschafter allerdings jedes Jahr mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage bilden. Hierbei gilt allerdings Folgendes zu beachten: Wenn die Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital 25.000 Euro erreicht, kann man künftig auf die Ansammlung der Rücklage verzichten, über den Jahresüberschuss frei verfügen oder direkt in eine GmbH umfirmieren.

Darüber hinaus übernimmt der Steuerberater die klassische Buchhaltung und auch den Jahresabschluss. Wie auch bei einer GmbH ist die UG ebenfalls zu einer jährlichen Bilanzierung verpflichtet, die veröffentlicht werden muss. Hierbei gilt es nicht nur eine konkrete Form zu wahren, sondern auch eine Vielzahl von Regelungen einzuhalten, so dass es von Vorteil ist, einen erfahrenen Steuerberater an der Seite zu haben, der auf der Grundlage der Finanzbuchhaltung einen gesetzlich konformen Jahresabschluss erstellt. Außerdem spart der Steuerberater dem Unternehmen bares Geld, indem er dessen Steuerlast minimiert. Dies geschieht zum Beispiel über die Gewerbesteuer oder auch die Vorsteuer. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die rechtlichen Regelungen diesbezüglich in immer schnellerem Tempo ändern und man als Laie nur sehr schwer den Überblick behalten kann, ist ein guter Steuerberater sein Geld wert.

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