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Aufsichtsbehörden
Die gesetzliche Berufsbezeichnung ,,Steuerberater" der Berufsträger wurden in der Bundesrepublik Deutschland (Hessen) von der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main, verliehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde, Kammer und Zulassungsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
- Berufsordnung (BOStB)
- Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main, Telefon 069/15 30 02 - 0, Telefax 069/15 30 02 - 60 oder auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de (Der Steuerberater > Berufsrecht Weiterführende Links) oder des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. unter www.dstv.de (Für die Praxis > Rechtsgrundlagen im Beruf) eingesehen werden.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Es besteht eine nach. § 67 Satz 1 StBerG und § 5 RDV vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung bei HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558):
Deutschland
Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.