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Steuerberater für Vereine

Obwohl ein Verein im Gegensatz zu einem Unternehmen in der Regel nicht primär eine Gewinnabsicht hat und nicht für Profite arbeitet, sondern einem gesellschaftlichen oder karitativen Zweck folgt, wird trotzdem eine nicht unwesentliche Summe an Geld bewegt. Dies führt notwendigerweise auch dazu, dass Vereine steuerlich relevant werden. Um im Verein nicht auf steuerliche Probleme zu stoßen und sich auch rechtlich abzusichern, kann ein Steuerberater für Vereine Sinn ergeben. Einfachen Kontakt zur für Sie besten Steuerberatung finden Sie hier:

Deutschland ist seit jeher ein Land der Vereine. In fast keinem anderen Land engagieren sich so viele Steuerberater helfen Vereinen | Foto: (c) Robert Kneschke / Fotolia.comMenschen gemeinsam für eine Sache. Dabei ist die Vereinslandschaft in der Bundesrepublik so differenziert, dass wir uns wirklich als wahre Vereinsmei(st)er verstehen dürfen. Am beliebtesten sind nach wie vor die Sportclubs. Schon die Kleinsten treffen sich allsonntaglich auf dem Bolzplatz und kicken für ihren Verein um den Sieg. Doch nicht nur für den Fußball interessierten sich die Deutschen. Auch Kleingärtner, Strickgruppen, Angler, Serienfans & Co. tun sich zusammen, um ihrer Leidenschaft zu frönen. So spaßig das deutsche Vereinsleben an sich sein mag, muss jeder Verein auch eher ungeliebte Aufgaben übernehmen. Durch die besondere Organisationsform ist besonders das Steuerrecht extrem komplex. Das mag verwundern, denn offiziell streben Vereine per Definition nicht nach finanziellem Gewinn. Selbst wer sich mit dem privaten Steuerrecht auskennt, wird bei dieser Sonderform schnell überfordert sein. Ein Steuerberater, der sich auf Vereine spezialisiert hat, kann in jedem Einzelfall sämtliche Möglichkeiten für Steuerbegünstigungen oder gar -befreiungen erkennen.

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Steuerliche Behandlung von Vereinen - die Gemeinnützigkeit

Vor allem in steuerlicher Hinsicht äußerst relevant ist die Frage nach der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Denn dieser darf nur als solcher klassifiziert werden und damit steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn er einem gesellschaftlichen Zweck folgt und dem Gemeinwohl zuträglich ist. Was theoretisch einfach umzusetzen klingt, ist in der Praxis nicht ganz so einfach und wird vom Finanzamt auch regelmäßig überprüft. Die Prüfung der Gemeinnützigkeit wird dabei anhand zweier Kriterien unternommen:

  • Formelle Satzungsmäßigkeit
  • Tatsächliche Umsetzung
  • Die formelle Satzungsmäßigkeit schreibt vor, dass die Gemeinnützigkeit in der Satzung des Vereins festgeschrieben sein muss. Besonders wichtig ist dabei, dass immer ein Ziel verfolgt werden muss, welches einer Gruppe von Menschen zuträglich ist. Ein Verein, der sich für Flüchtlinge engagiert darf also nicht nur einem Flüchtling helfen, sondern muss einer Vielzahl an Individuen hilfreich sein. Die tatsächliche Umsetzung der Gemeinnützigkeit ist umso wichtiger, da diese auch praktisch vom Finanzamt überprüft wird. Eine Satzung mit gewissen Vorgaben aufsetzen kann so ziemlich jeder, aber nur wer diese auch in der Praxis erfüllt und die festgeschriebenen Ziele verfolgt, darf steuerlich vom Vereinsstatus profitieren. Vor allem in dieser Hinsicht ist in Sachen Steuern Vorsicht geboten, denn oftmals geht die Auslegung dieses Sachverhaltes vom Verein und dem Finanzamt stark auseinander. Ein Steuerberater mit Fokus auf Vereinen weiß in diesem Zusammenhang genau, was steuerlich als Verein gilt und was nicht, sodass auf lange Sicht teure Konflikte vermieden werden.

    Welche Steuern sind für Vereine relevant?

    Ähnlich wie Privatpersonen und Unternehmen auch, sind Vereine in vieler Hinsicht steuerpflichtig. Generell spielen folgende Steuern für Vereine eine Rolle:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Die Körperschaftssteuer stellt dabei eine kleine Ausnahme dar. Normalerweise gilt diese nur für Körperschaften, die Gewinn erwirtschaften, sodass ein Verein aus dieser eigentlich ausgenommen ist. Allerdings gibt einen Fall, in dem auch ein Verein Körperschaftsteuer zu zahlen hat. Dieser kommt zum Tragen, wenn der Verein mehr als 35.000 Euro Umsatz inkl. Umsatzsteuer und 5.000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Ist dies der Fall werden 15 Prozent Körperschaftsteuer fällig.

    Die selbe Grenze gilt auch für die Gewerbesteuer, von der gemeinnützige Vereine in der Regel auch ausgenommen sind. Auch hier wird die Steuer ab 35.000 Euro Jahresumsatz fällig. Die Höhe des Steuersatzes bemisst sich anhand der Region, in der der Verein ansässig ist und der genauen Höhe des Umsatzes.

    Die Umsatzsteuer ist für Vereine genauso zu entrichten, wie für Unternehmen auch. Ab einem Jahresumsatz von 17.000 Euro muss der Verein Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Steuersatz beträgt bei zweckmäßigen Einnahmen des Vereins sieben Prozent, bei anderen Einnahmen werden die regulären 19 Prozent fällig.

    Ebenfalls sehr wichtig für Vereine ist das Thema Lohnsteuer. Da in einem Verein genau wie in einem Unternehmen auch, Mitarbeiter beschäftigt werden und Gehälter beziehen, muss eine ordentliche Lohnbuchhaltung geführt werden. In dieser wird natürlich auch die Lohnsteuer berücksichtigt und an das Finanzamt weitergeleitet. Die Regelungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer sind dabei in der Regel wie bei Unternehmen auch. Es fallen also weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an, wenn der Mitarbeiter einer geringfügigen Beschäftigung (450-Euro Job) nachgeht oder nur kurzfristig beschäftigt ist. In allen anderen Fällen muss eine normale Lohnsteuerabfuhr erfolgen.

    Welche steuerlichen Vergünstigungen genießt ein Verein

    Ein Steuerberater für Vereine lohnt sich allen voran, weil dieser das steuerliche Potenzial des Vereinsstatus erkennt und so mit seinen Leistungen deutlich Steuern sparen kann. Das liegt daran, dass der Staat Vereinen hohe steuerliche Vorteile gewährt. Diese sind zum Großteil allerdings an die Gemeinnützigkeit des Vereins gebunden, die dieser nachweisen muss. Handelt es sich um einen Verein, der profitorientiert arbeitet, was es durchaus geben kann, sind viele Vergünstigungen nicht möglich. Alle Fragen, die Sie in dieser Hinsicht haben, werden bei der Steuerberatung mit Bedacht auf Datenschutz zudem geklärt.

    Der erste Vorteil, den der Status als Verein mit sich bringt, ist die Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer, sofern die jeweiligen Grenzbeträge nicht erreicht werden. Vor allem kleine Vereine profitieren stark von diesen Vergünstigungen. Zudem ist auch der niedrigere Umsatzsteuersatz von sieben Prozent in diesem Zusammenhang zu nennen. Allerdings muss dieser auch beim Finanzamt geltend gemacht werden, wofür sich ein Steuerberater für Vereine anbietet.

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    Verschiedene Einnahmequellen für Vereine

    Wer sich noch nie näher mit der Materie auseinandergesetzt hat, wird schon bei der Frage scheitern, welche Einnahmequellen ein Verein hat. Diese sind nämlich weitaus vielfältiger und komplizierter als bei Privatpersonen oder Unternehmen.

    Denn Vereine können aus insgesamt vier Einnahmequellen schöpfen. Diese sind:

  • Ideeller Bereich
  • Zweckmäßiger Betrieb
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Vermögensverwaltung

  • Zu den ideellen Einnahmen zählen unter anderem Beiträge, die Mitglieder entrichten, Spenden oder andere Zuschüsse. Wichtig ist in dieser Kategorie auch wieder die Gemeinnützigkeit, die gegeben sein muss. So muss der Beitrag, den ein Mitglied für den Verein bezahlt, unter einer Grenze von 1.023 Euro pro Jahr liegen, damit der Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden kann. Wird dieser Betrag über mehrere Jahre überschritten, kann der Status als Verein aberkannt werden. Die Gemeinnützigkeit ist hierbei besonders wichtig, denn die ideellen Einnahmen sind bei gegebener Anerkennung des Vereins komplett steuerfrei.

    Der zweckmäßige Betrieb schließt alle Tätigkeiten des Vereins ein, der dem Zweck des Vereins zuträglich sind und Einnahmen generieren. Beispiele dafür sind etwa Sport- oder Kulturveranstaltungen, die ebenfalls dem Zweck des Vereins zuträglich sind. Diese sind ebenfalls von der Gewerbe- und Körperschaftsteuer befreit und unterliegen zudem einem niedrigeren Umsatzsteuersatz. Die im zweckmäßigen Betrieb unternommenen Tätigkeiten werden außerdem im steuerlich relevanten Tätigkeitsbericht zusammengefasst, der ebenfalls über die steuerliche Behandlung als gemeinnütziger Verein bestimmt. Darin müssen dem Finanzamt die satzungsbezogenen Tätigkeiten des Vereins dargestellt werden und gewissermaßen argumentiert werden, dass der Verein seinem Ziel, wie auch immer dieses geartet sein mag, mit mehreren Tätigkeiten nachkommt. 

    Der wirtschaftliche Betrieb ähnelt sich generell dem zweckmäßigen Betrieb wird aber nicht als dem Zweck zuträglich definiert, sondern rein wirtschaftlich orientiert. Dazu zählen beispielsweise Werbeeinnahmen oder Einnahmen aus Bewirtung. Auf Grund der wirtschaftlichen Orientierung sind die Einnahmen auch normal zu versteuern.

    Die letzte Art von Einnahmen, die Vereine haben können, sind Einnahmen aus der Vermögensverwaltung. Hat der Verein Vermögensgegenstände in seinem Besitz, die Erträge abwerfen, werden diese als Einnahmen des Vereins gewertet. Allerdings sind auch diese steuerfrei und unterliegen unter Umständen sogar nicht einmal der Umsatzsteuer. 

    Wie Sie sehen, stellt sich die Einnahmensituation eines Vereins alles andere als einfach dar. Der Service eines Steuerberaters für Vereine umfasst unter anderem das Wissen darüber, welche Einkünfte welcher der vier Kategorien zugeordnet werden müssen, wie hoch die jeweiligen Gewinne sein dürfen und welches Vermögen der Verein generell haben darf. Zudem kennt er zusätzliche steuerliche Vorteile und kann diese geltend machen.

    Was gibt es bei der Steuererklärung für Vereine zu beachten?

    Damit Sie als Mitglied oder sogar Vorstand eines Vereins wissen, worauf Sie bei der Steuererklärung zu achten haben, hier die wichtigsten Ausnahmen und Regelungen im Überblick. Zuallererst muss die Steuererklärung vom gemeinnützigen Verein nicht jährlich, wie bei Privatpersonen oder Unternehmen abgegeben werden, sondern nur alle drei Jahre. Zudem müssen Vereine, um von den zahlreichen Vergünstigungen profitieren zu können, die eine Anlage abgeben, welche den Nachweis zur Gemeinnützigkeit erbringt. Sind alle Anlagen und Daten korrekt, wird die Steuererklärung vom Vorstand unterschrieben und anschließend beim zuständigen Finanzamt abgegeben.


    Ein Steuerberater sorgt für rechtliche Absicherung

    Steuererklärung Verein | Foto:(c) Letti-S/pixabay.com

    Die Leistungen einer Steuerberatung ergeben in einem Verein aus mehreren Gründen Sinn. Zum einen kann dieser steuerliche Vorteile ausmachen und diese für den Verein nützlich machen. Darüber hinaus sorgt der Steuerberater dafür, dass der Verein seinen steuerlich vorteilhaften Stand behalten kann und so von zahlreichen Erleichterungen profitiert. Auch die Abwicklung mit komplizierten Vordrucken und Formularen oder der Nutzung von Elster erleichtert ein Steuerberater für Vereine. So wird die Steuererklärung im Jahr 2017 online über das Elster Portal abgewickelt, was aber auf den ersten Blick einfacher klingt, als es ist.

    Wie auch bei Unternehmen und Privatpersonen hat die Bestellung eines Steuerberaters aber noch einen weiteren großen Vorteil: Die rechtliche Absicherung. Verfügt der Verein über einen Steuerberater, ist dieser die rechtliche Vertretungsperson gegenüber dem Finanzamt und haftet bei steuerlichen Fehlern. Somit wird die Verantwortung abgegeben, was das Thema Steuern für Vereine nicht nur einfacher macht, sondern mit der Beratung auch Probleme verhindert. Dabei wird auch das Thema Datenschutz sehr ernst genommen, denn der Steuerberater ist rechtlich gezwungen, keine Details der Beratung an Dritte weiterzugeben.

    Spenden, Sponsoring & Co. - ein schwieriges Thema in Sachen Vereinssteuern

    Viele gem. Vereine finanzieren sich über Spenden, Sponsorings oder sonstige Zuschüsse. Auch diese müssen korrekt angegeben werden. Außerdem hilft der Berater für Vereine dabei, sämtliche steuerliche Vorteile auszuschöpfen und weiß, die Einnahmen im alle drei Jahre fälligen Geschäftsbericht juristisch einwandfrei darzulegen. Auf diese Weise kann die Gemeinnützigkeit des Vereins gesichert werden. Allerdings ist das Thema Spenden und Sponsoring bei Vereinen steuerlich sehr schwierig und wird von den Finanzämtern immer genauestens betrachtet. Hier gilt es also beim Abgeben der Steuererklärung keinerlei Fehler zu machen. Das liegt nicht nur daran, dass Spenden für Vereine generell steuerfreie Einnahmen sind, sondern auch daran, dass der Spender diese in seiner persönlichen Steuererklärung geltend machen kann.  So können Spenden von der persönlichen Steuerlast abgezogen werden und sparen somit Steuern für Privatpersonen, die Vereinen Unterstützung zukommen lassen. Aus diesen Gründen sind die Finanzämter beim Thema Spenden besonders aufmerksam und achten auf eine eingehende Prüfung.

    Der richtige Steuerberater macht beim Verein den Unterschied

    Wenige rechtliche Konstrukte sind steuerlich so kompliziert wie Vereine. Zahlreiche Sonderbehandlungen und Spezialregelungen machen die steuerliche Behandlung äußerst komplex. Deshalb ist es nicht nur empfehlenswert Kontakt zu einem Steuerberater für Vereine aufzusuchen, sondern auch den richtigen auszuwählen. Wer das Thema Steuern als Verein nicht richtig angeht, muss auf eine Vielzahl an Vorteilen verzichten und begibt sich in das Risiko Fehler bei der Steuererklärung zu machen, was zu teuren Strafen und noch mehr Aufwand führt.

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    Achtung: Der Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt diese auch nicht.

     Foto: (c) Robert Kneschke / Fotolia.com, (c) Letti-S/pixabay.com

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