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Alle wichtigen Details zum Elterngeld

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Elterngeld
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Die Geburt eines Kindes ist ein folgenschwerer Einschnitt in den Alltag einer jeden Familie. Neben der Wahl der Geburtsklinik oder dem Erwerb der Babyausstattung müssen junge Eltern finanzielle Fragen klären. Im Anschluss an die Geburt besteht für einige Zeit Anspruch auf Elterngeld, um die erste gemeinsame Zeit als Familie zu meistern. Hierzu gibt es viele unterschiedliche organisatorische Regelungen.

Elterngeld
Elterngeld | Foto:(c) Pexels/ pixabay.com

Für wen besteht Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich können alle Eltern Elterngeld beantragen. Die finanziellen Zuwendungen stehen Betroffenen für leibliche Kinder, Adoptivkinder oder leibliche Kinder der Lebenspartnerin zu. Es gibt sogar Ausnahmefälle, in denen Familienmitglieder wie Großeltern das Elterngeld erhalten. Vor größeren Schwierigkeiten stehen ausländische Familien, für die neben der Staatsangehörigkeit weitere Faktoren eine wichtige Rolle spielen. So ist es beispielsweise ausschlaggebend, ob ausländische Familien einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland planen und ob Betroffene hierzulande arbeiten dürfen. Bei Duldung oder während eines Asylverfahrens steht jungen ausländischen Eltern kein Elterngeld zu.

Dauer der Elterngeld-Zahlung

Aktuell stehen Basiselterngeld sowie Elterngeld Plus zur Wahl. Das Basiselterngeld wird hierzulande über zwölf Monate hinweg ausgezahlt. Beantragen beide Elternteile die Leistung, verlängert sich die Auszahlung um zwei weitere Monate. Diese Dauer gilt ebenfalls für Alleinerziehende. Ein Monat an Basiselterngeld entspricht ungefähr zwei Elterngeld Plus-Monaten. Bei dieser Variante erstreckt sich der Anspruch auf Auszahlungen deshalb auf bis zu 28 Monate. Die exakte Länge des Bezugszeitraums hängt von der individuellen Aufteilung der Elternzeit unter den Müttern und Vätern ab. Hierbei steht es den Eltern frei, die Elternzeit nacheinander, flexibel oder gleichzeitig zu nehmen. Pausen sind während der ersten 14 Lebensmonate ebenfalls nicht ausgeschlossen. Zudem sollten Antragsteller wissen, dass im Antrag angegebene Daten im Nachhinein noch immer angepasst werden können.

Mutterschaftsgeld ersetzt Basiselterngeld

Zudem sollten Mütter wissen, dass Mutterschaftsgeld als Ersatz für Basiselterngeld betrachtet wird. Eine Verlängerung des Elterngelds ist zudem über den Partnerschaftsbonus möglich. Gehen beide Elternteile ihrer beruflichen Tätigkeit gleichzeitig über vier Monate hinweg 25 bis 30 Stunden pro Woche nach, haben sie Anspruch auf vier Elterngeld Plus-Monate. Seit September 2021 gilt der Partnerschaftsbonus über zwei bis vier Monate für eine Wochenarbeitszeit von 24 bis 32 Stunden.

Höhe des Elterngelds

Das Basiselterngeld beläuft sich auf mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Dieser Betrag beläuft sich beim Elterngeld Plus auf die Hälfte. Eltern von Zwillingen profitieren zudem von einem kleinen Zuschlag. Die genaue Höhe der Auszahlung orientiert sich am jeweiligen Verdienst. Einer Faustregel zufolge erhalten junge Eltern ungefähr 65 Prozent des vor der Geburt erreichten Nettoeinkommens. Das relevante Nettoeinkommen hängt vom Arbeitsverhältnis ab. So ist die Berechnungsgrundlage von Soldaten, Beamten oder angestellten Vätern der innerhalb der vergangenen zwölf Monate erreichte Verdienst. Für angestellte Mütter ist die zwölfmonatige Dauer vor dem Kündigungsschutz ausschlaggebend. Selbständige müssen einen Nachweis über die Steuererklärung des letzten Kalenderjahres erbringen.

Details zu Steuern und der Versicherung

In der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherte Mütter und Väter sind während ihrer Elternzeit ebenfalls beitragsfrei pflichtversichert. Freiwillige Mitglieder der Krankenkasse zahlen im Regelfall den Mindestbeitrag von knapp 170 Euro pro Monat. Im Gegenzug erhalten Betroffene ein etwas höheres Elterngeld. Ist der Partner pflichtversichert, besteht eine beitragsfreie Versicherung über diese Person. Privat krankenversicherte Eltern müssen auch während der Elternzeit ihre Beiträge bezahlen. Doch dafür erhält diese Personengruppe etwas mehr Elterngeld. Das Elterngeld ist zwar nicht steuerpflichtig, steht allerdings unter sogenanntem Progressionsvorbehalt. Dementsprechend werden die Geldbeträge bei der Bestimmung des Steuersatzes auf restliches Einkommen angerechnet. In dem Fall drohen Steuernachzahlungen.

Foto:(c) Pexels/ pixabay.com

> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<

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