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Fahrrad nutzen und Steuern sparen

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Durch Radfahren steuerlich profitieren
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Das Fahrrad zu nutzen spart Benzinkosten, hält gesund und hilft, die Umwelt zu retten. Wer alles richtig macht, hat damit sogar am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie. Wird dem Fahrrad vor dem Auto der Vorzug gegeben, kann dem Fiskus ein Schnippchen geschlagen werden. 

Ein Segen für die Gesundheit

Vor allem der körperliche Aspekt ist bei der Nutzung eines Fahrrades nicht zu verachten. Wer bereits seinen Arbeitsweg auf dem Rad absolviert, hält sich an der frischen Luft fit und muss nicht extra ein Fitnessstudio besuchen. Wer im

Büro tätig ist, weiß zudem um die positiven Effekte einer regelmäßigen körperlichen Betätigung. Radfahren ist der ideale körperliche Ausgleich. Nicht zuletzt wird die Umwelt es einem danken, wenn das Auto stehen gelassen und das Fahrrad genutzt wird, schließlich ist der ökologische Fußabdruck mit dem Fahrrad weitaus kleiner als mit dem Auto. Ein Vorteil, der vor allem in den verkehrstechnisch stark geforderten Ballungszentren gern gesehen ist.

Geld einsparen

Das Fahrrad zu nutzen ist zudem einer der besten Wege, um Geld einzusparen, nicht zuletzt, weil die Ausgaben für das immer teurer werdende Benzin oder den Diesel entfallen. Zudem freut es den Fiskus, wenn die Bürger der Bundesrepublik eher das Fahrrad als das Auto nutzen. Daher honoriert er es, wenn Arbeitnehmer und Angestellte dem Dienstfahrrad dem Dienstwagen den Vorzug geben. Allerdings sollten die Mitarbeiter auch beim Dienstfahrrad einiges beachten, um den Steuervorteil nicht zu gefährden, den der Fiskus beim Rad gewährt.

Kein geldwerter Vorteil

Angesichts dieser vielen Vorteile gegenüber dem Auto ist es kaum verwunderlich, wenn die Zahl der Mitarbeiter in der BRD, die sich bei den nächsten Gesprächen um ihr Gehalt für ein Dienstfahrrad entscheiden, stetig ansteigt. Doch dabei können die Arbeitnehmer einiges falsch machen, was zu einem Verlust der steuerlichen Vorteile führen könnte. Um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu gelangen, muss der Arbeitnehmer bereit sein, auf die Erhöhung seines Gehalts zu verzichten und sich stattdessen für das Dienstrad entscheiden. Wenn keine Erhöhung des Gehalts ansteht und dennoch ein Dienstrad genutzt werden soll, muss der Arbeitnehmer bereit sein, auf den entsprechenden Anteil seines Lohns zu verzichten. Erst dann fallen weniger Sozialabgaben und Steuern an, denn sonst gilt das Rad als geldwerter Vorteil.

Sonderfall Pedelecs

Als generell geldwerter Vorteil gilt die Nutzung der sogenannten E-Bikes als Diensträder. In diesem Fall müssen die elektrisch betriebenen Räder versteuert werden. Wer dennoch nicht auf die Unterstützung eines Hilfsmotors verzichten möchte, kann auf die sogenannten Pedelecs zurückgreifen, Räder mit einem Hilfsmotor, der bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h automatisch abgeschaltet wird. Bei diesen Pedelecs greift der steuerliche Vorteil wieder.

Auf private Unternehmungen mit dem Rad verzichten

Gerade bei schönem Wetter ist das Dienstrad in der Garage sehr verlockend, um mal eben mit der Familie eine Radtour zu unternehmen. Dies sollte jedoch tunlichst vermieden werden, da bei der Nutzung der Diensträder für private Zwecke der steuerliche Vorteil entfällt, weil dies ebenfalls als geldwerter Vorteil eingestuft wird. Ärger mit dem Fiskus ist vorprogrammiert, zumindest ein Teil der Steuer muss nun gezahlt werden. Wer nach der Nutzungszeit Gefallen an seinem Rad gefunden hat, kann dies in der Regel auch gern von seinem Arbeitgeber übernehmen, da die Fahrräder oftmals nur geleast werden.

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