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Vor dem Jahreswechsel Steuern sparen

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Steuern sparen zum Jahreswechsel
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Die Vorweihnachtszeit ist nicht nur die Zeit, Geschenke für die Lieben zu kaufen, sondern auch die Zeit, um seine letzten Haushaltsausgaben zu tätigen und dabei, wenn möglich, Steuern zu sparen. Mit einer geschickten Taktik können die Bundesbürger ihre Haushaltskasse aufbessern.

Zeit der Weihnachtseinkäufe

Kurz vor dem Ende des Jahres, wenn Weihnachten vor der Tür steht, legen sich die Bundesbürger noch einmal richtig ins Zeug, was das Ausgeben ihres Geldes angeht. Eine gute Sache, schließlich sorgen sie damit nicht nur für glänzende Augen bei der Familie, sondern kurbeln auch die deutsche Wirtschaft an. Auch ihrem eigenen Geldbeutel können die Bundesbürger etwas Gutes tun, wenn sie ihr Geld geschickt ausgeben. Wer seine Ausgaben plant, kann am Ende des Jahres Steuern einsparen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Ausgaben für Handwerker

Kurz vor Ende des Kalenderjahres haben Handwerker und Dienstleister Hochkonjunktur. Der Grund dafür ist, dass die Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden können. Dabei gibt es eine jährliche Höchstgrenze für die Kosten, die ausgeschöpft werden sollte. Diese Grenze beträgt bei Handwerkern 6.000 € pro Jahr, wobei 20 Prozent steuerlich anrechenbar sind, bei haushaltsnahen Dienstleistern liegt die Grenze bei 20.000 €. Auch hier gilt, dass 20 Prozent davon von der Steuer abgesetzt werden können. Zum Nachweis der Kosten wird vom Fiskus der Beleg einer EC-Zahlung oder eine Überweisung verlangt. Als Kosten für haushaltsnahe Dienstleister gelten unter anderem Ausgaben für Haushaltshilfen, den Schneeräumdienst oder den Gärtner.

Arbeitsmittel vor Jahresende besorgen

Wer Arbeitsmittel für seine berufliche Tätigkeit benötigt, sollte sich noch vor dem Ende des Jahres darum kümmern, um die Kosten für die Arbeitsmittel noch im geltenden Jahr als Werbungskosten absetzen zu können. Denn für jeden Arbeitnehmer gilt die sogenannte Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 €. Dabei wird der Betrag pauschal vom Einkommen abgezogen, ganz gleich, ob die Kosten tatsächlich investiert wurden oder nicht. Wer seine Ausgabengrenze von 1.000 € bereits erreicht hat, kann allerdings weiter Arbeitsmittel einkaufen und sich das dringend benötigte Tablet oder das Mobiltelefon noch in diesem Jahr holen. Auch diese Ausgaben werden anerkannt unter der Voraussetzung, dass sie belegt werden können und zu 90 Prozent beruflich genutzt werden.

Steuerklasse überprüfen und anpassen

Gelegentlich sollten Paare ihre Steuerklassen überprüfen, ob sie sich noch in den idealen Klassen befinden, um Steuern zu sparen. So können etwa Ehepartner, die unterschiedlich viel verdienen, wenn sie sich in den Steuerklassen 3 und 4 befinden, von einer Anpassung der Steuerklassen profitieren. Bei nahezu gleichen Einkommen empfiehlt sich die Einordnung in die Klassen 5/5. Gab es im laufenden Kalenderjahr eine Beförderung für einen oder beide Partner, kann es sich lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Kurz vor Jahresende ist die optimale Zeit dafür.

Eine Spende tätigen

Weihnachten ist für viele Menschen auch die Zeit, an andere Menschen zu denken und gemeinnützige Organisationen mit einer Spende zu bedenken. Diese Ausgaben erkennt der Fiskus an und honoriert diese, indem Spenden in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Dies gilt nicht nur für Geldspenden, auch Sachspenden werden vom Fiskus anerkannt. Bei einer Spendenhöhe von 200 € muss dafür lediglich ein Kontoauszug beim Fiskus vorgelegt werden, bei höheren Beträgen ist eine Quittung notwendig.

Foto: (c) ulleo-pixabay.com

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