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Wartezeiten auf den Steuerbescheid sind zwischen Bundesländern verschieden

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Steuerbescheid fehlerhaft
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Wer steuerpflichtig ist, erwartet in der Regel seinen Steuerbescheid zumindest mit Neugier. Schließlich ist es für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Budget wichtig zu wissen, ob man eine Nachzahlung leisten muss oder ob man eine Steuererstattung erhält. Besonders in Unternehmen ist es für eine gute Liquiditätsplanung von Bedeutung, wie genau der Steuerbescheid aussieht, vor allem aber, wann genau man mit einer Rückzahlung von Steuern oder gegebenenfalls einer Nachzahlung rechnen muss.

Steuerbescheid Dauer
Wie lange dauert es bis der Steuerbescheid kommt | Foto:(c) wir_sind_klein/pixabay.com

Berlin ist Spitzenreiter

Zum wiederholten Mal sind die schnellsten Finanzämter Deutschlands in Berlin tätig. Thüringen lässt seine Steuerzahler durchschnittlich am längsten auf den Steuerbescheid warten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) nimmt jährlich eine Untersuchung vor, um herauszufinden, welches Bundesland die Steuererklärungen seiner Arbeitnehmer und Unternehmer am zügigsten bearbeitet. Für Steuerzahler ergeben sich so Werte, an denen sie sich orientieren können.

In Berlin müssen Steuerzahler lediglich 40 Tage, also etwa anderthalb Monate, auf ihren Steuerbescheid für 2019 warten. Ein so gutes Ergebnis wurde zum dritten Mal in Folge erzielt. Hamburg ist mit seinen 40,1 Tagen, nach denen der Steuerbescheid die Steuerpflichtigen durchschnittlich erreicht, Berlin dicht auf den Fersen. Verhältnismäßig lang müssen Steuerpflichtige in Thüringen und Schleswig-Holstein jeweils auf ihren Bescheid warten: Im Schnitt dauert es 58 Tage, bis er sie erreicht.

Nordrhein-Westfalen meldete dem BdSt keine Fristen, sondern teilte lediglich mit, dass die Bearbeitungszeit für eine Steuererklärung zwischen zwei Wochen und sechs Monaten liege.

Die Diskrepanzen in den Bearbeitungsfristen zwischen den verschiedenen Bundesländern haben sich 2019 im Vergleich mit 2018 verringert.

Kritik des BdST an den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten

18 Tage liegen zwischen der längsten und der kürzesten errechneten durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Steuererklärungen zwischen dem schnellsten und langsamsten Bundesland. Noch vor einem Jahr war der Unterschied sogar sieben Tage größer. In Bremen beispielsweise wartet ein Arbeitnehmer im Durchschnitt etwa 60 Tage lang auf seinen Steuerbescheid und erhält ihn folglich etwa 3 Wochen später als Berliner Bürger. Hier entsteht eine Ungerechtigkeit, die sich vor allem dann negativ äußert, wenn vom Finanzamt eine Steuererstattung durchgeführt werden muss.

Automatisierung hilft nur unwesentlich

Obwohl der Anteil automatisierter Bearbeitungen bei der Erstellung der Steuerbescheide zunimmt, fällt die Bearbeitungszeit nicht in entsprechendem Maße: 2018 wurden etwa 10 % der Einkommensteuererklärungen nicht mehr manuell bearbeitet, 2019 betrug dieser Anteil bereits ca. 13 %. Angesichts des wachsenden Segments dieser sogenannten „Autofallquote“ müssten sich insgesamt die Bearbeitungszeiten für Steuerbescheide maßgeblich vekürzen. Der BdSt bedauert, dass das nur in einem kleinen Umfang geschieht.

Den Steuerbescheid immer prüfen – auch wenn es eine Rückzahlung gibt!

Viele Steuerzahler sind zufrieden, sobald sie auf ihrem Steuerbescheid ablesen können, dass sie vom Finanzamt eine Steuererstattung erhalten. Focus-Money schätzt, dass etwa jeder sechste Bescheid der Ämter Fehler enthält. Deshalb ist es empfehlenswert, jeden Bescheid zu prüfen, egal, ob er eine Erstattung verheißt oder eine Nachzahlung verlangt. Bis zu vier Wochen, nachdem man ihn erhalten hat, ist es möglich, Einspruch einzulegen.

Übrigens: Wenn man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen möchte, kann man das generell – also gegen den gesamten Bescheid – tun oder aber im Hinblick auf die Berichtigung lediglich einzelner Punkte. Muss das Finanzamtes lediglich einen bestimmten umstrittenen Sachverhalt überprüfen, stellt der Steuerzahler dazu einen sogenannten „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“.

Foto:(c) wir_sind_klein/pixabay.com

>> Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<

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